Züriaberrichtig hat geschrieben:Roger Kundert hat geschrieben:sub hat geschrieben:Die Frage ist dann wohl, und im Unterschied zum schiessen mit einer Waffe, ob ein Böller werfen, als ANGRIFF auf Leib und Leben gewertet werden kann. Aber egal.
Bei dieser Auslegung könnte man jeden Autofahrer welcher bisschen knapp bremst am Fussgängerstreifen einem ANGRIFF auf Leib und Leben bezichtigen. Die Tatwaffe Böller wird dann einfach durch die Tatwaffe Auto ersetzt.
Boah, zynisch und zu theoretisch...
Und im Zusammmenhang der Diskussion auch falsch.
Sub, wir sprechen hier von "Gefährdung von Leib und Leben", also um Delikte die sich gegen Leib und Leben richten, nicht nur der "Angriff", wie du ihn hier ausschlachtest (obwohl das Beispiel mit der Waffe wohl eher eine "Gefährdung des Lebens" wäre). Selbst eine Ohrfeige (Tätlichkeit) ist ein Delikt gegen Leib und Leben! Wenn also argumentiert wird, es sei Leib und Leben gefährdet worden, und dies als Grund für die Veröffentlichung der Bilder genannt wird, ist überhaupt nicht entscheidend, ob eine Lebensgefahr bestanden hat oder nicht. Nur schon die Möglichkeit, dass jemand körperlichen Schaden hätte nehmen können, wird dem Argument gerecht.....
Und genau diese Argumentation ist doch absurd! Oder soll in Zukunft wegen jeder Ohrfeige online nach dem Täter gefahndet werden? Versteht mich nicht falsch, ich kann mit Böllern auch nicht viel anfangen, aber dass wegen dem Abfeuern eines Böllers, bei dem notabene niemand und nichts Schaden genommen hat, eine Onlinefahndung aufgegleist wird, ist alles andere als verhältnismässig.