Konsequenterweise müsste dann deiner Ansicht nach zum Beispiel jeder Temposünder auch nach dem Tatbestand der "Gefährdung von Leib und Leben" bestraft werden. Wie gesagt: Hier gehen die Meinungen auseinander.
Fast! Im Strassenverkehr ist die Gefährdung Anderer Voraussetzung für eine grobe Verkehrsregelverletzung, darum wird nicht nach StGB(wo die strafbaren Handlungen gg Leib und Leben zu Hause sind) verurteilt, sondern eben nach SVG. Grundsätzlich wird aber genau das, was du anführst, gemacht. Übrigens begeht man im Strassenverkehr eine solche Gefährdung selbst dann, wenn du mit sagen wir 100 km/h durch ein leeres Dorf rast, einfach aufgrund des Tempos. Meine Argumentation ist also schon nicht ganz abwegig...