parmigiana hat geschrieben:Gehören Randalierer an den Internetpranger?
Das fragt der Tagesanzeiger in einem Pro- und Kontra-Beitrag in der Ausgabe vom 18. August. Jurist und AL-Fraktionschef Alecs Recher gibt das klare Kontra: "Weder Zweck noch angeblicher Erfolg heiligen das Mittel". > Den Pro-Standpunkt vertritt Tagi-Journalist Benno Gasser.
Im Tagi-Online ist der Artikel nicht aufgeschaltet worden. Zufälligerweise erscheint das Streitgespräch 1 Tag bevor wir erfahren, dass die Stadtpolizei Zürich nächsten Montag Bilder von 16 Basler Fans ins Internet stellt - sofern sie sich nicht vorher stellen.
Hier doch noch ein Link zum Tagi-Beitrag:
http://al-zh.ch/aktuelles/artikel/artic ... anger.html
Theoretisch könnte man doch, wenn so eine Veröffentlichungsankündigung kommt, der Polizei jene Bilder schicken und sagen, man war am Match, hat aber nichts gemacht und will nur sichergehen das man nicht veröffentlicht wird?! Wenn man dies am Montag Morgen um 08.55 Uhr macht, müssen die zuerst alle Bilder prüfen bevor sie irgendetwas veröffentlichen, oder nicht? Oder ist das strafbar als Störung der Polizeiarbeit?