redlineoffside hat geschrieben:Seit dem 1 Januar hat man die Möglichkeit bei der Verhaftung sofort einen Anwalt zu verlangen!
Nutzt dieses Recht sofort, sollte es in Bern Probleme geben!!!
Pikett Strafverteidigung: Anwalt der ersten StundeJede beschuldigte Person hat das Recht, die Aussage zu verweigern und jederzeit einen Anwalt oder eine Anwältin beizuziehen sowie jederzeit ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
Pikett Strafverteidigung: 24H-Hotline – 044 201 00 10 (Normaltarif)
Sie können während 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr einen Pikettverteidiger erreichen, der im Kanton Zürich sofort erscheint und Sie bei der ersten Einvernahme begleitet.
Erste EinvernahmeVor der ersten Einvernahme muss jede beschuldigte Person in einer ihr verständlichen Sprache darauf hingewiesen werden, dass sie einen Strafverteidiger beiziehen kann. Die Verteidigung muss bei allen Einvernahmen zugelassen werden.
Vorläufige FestnahmeBei einer vorläufigen Festnahme hat jede Person Anspruch darauf, mit ihrem Verteidiger frei zu sprechen und sich mit ihm über alle Aspekte der ihr vorgeworfenen Straftat und der einzuschlagenden Verteidigungsstrategie auszutauschen.
© 2011 Zürcher Anwaltsverband
http://www.anwalt-erste-stunde.ch/
Klar kannst Du gleich nach dem Anwalt schreien, aber wenn Du was angestellt hast und man Dir das nachweisen kann, nützt Dir ein Anwalt rein gar nichts. Im Gegenteil, die Kosten für den Superanwalt kannst Du dann auch noch tragen und die sind garantiert höher als jede Busse.
Und wenn Du nichts angestellt hast, brauchst Du auch keinen Anwalt (glücklicherweise werden in unserem Staat falsche Verdächtigungen noch aufgedeckt und aufgeklärt - und manchmal auch Schuldige mangels Beweisen laufen gelassen).