Strafdelikt "chläberlen"

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-18FCZ96-
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon -18FCZ96- » 02.06.10 @ 16:40

ist es möglich, dass man Fr. 800.- (!!) hinblättern muss, wenn man ein verkehrsschild zuklebt, auch wenns auch nur ein wanderwegschild ist!?


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jESU
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon jESU » 02.06.10 @ 16:51

NIHIL IMPOSSIBILE

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Detlef von Doncaster
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon Detlef von Doncaster » 02.06.10 @ 16:54

Reto hat geschrieben:ist es möglich, dass man Fr. 800.- (!!) hinblättern muss, wenn man ein verkehrsschild zuklebt, auch wenns auch nur ein wanderwegschild ist!?


Hoppla, ziemlich happig...

Könnte mir vorstellen dass ein Kleber an einem Verkehrsschild härter bestraft wird als wenn der Kleber am Haus/Gegenstand eines Privaten klebt, da die Strasse inkl. Zubehör vom Staat gemanagt wird. Ähnlich wie bei einem Postraub, das ist ja rechtlich gesehen auch "schlimmer" als wenn man einen Migros überfällt.
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Inishmore
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon Inishmore » 02.06.10 @ 17:02

Reto hat geschrieben:ist es möglich, dass man Fr. 800.- (!!) hinblättern muss, wenn man ein verkehrsschild zuklebt, auch wenns auch nur ein wanderwegschild ist!?

Selbstverständlich, wenn man keine Ahnung hat und an einen besoffenen Bezirskamtmann gerät, dessen Frau sich ihm seit 18 Monaten vaginal, 26 Monaten Anal und 34 Monaten Oral verweigert und dem auf dem Weg zur Arbeit ausgerechnet an diesem Tag, 5 mal der Vortritt geschnitten wurde und dem, als er aus dem Auto ausstieg, von einem Hund ans Bein gepisst wurde und dies alles nur, um auf den Stufen zu seinem Büro herauszufinden, dass er seinen Aktenkoffer zu Hause vergessen hatte und um, als er sich durch den morgendlichen Stau wieder nach Hause gekämpft hatte, eben diese Frau mit seinem besten Freund im Bett vorzufinden, woraufhin er halt, geistig bereits geschieden, wieder zurück an seinen Arbeitsplatz kehrt, nur um auf seinem Pult 25 neue Fälle à 48 Seiten vor zu finden. So und jetzt kommst Du mit Deinen beschissenen Klebern.

Ach ja, am Rande noch, kommt ganz auf die Polizeiverordnung der Gemeinde an.
Erstaunlich dass man die Bundesverfassung auf Arabisch, Japanisch und Nepali übersetzt hat, wo sie doch die wählerstärkste Partei der Schweiz nicht einmal in einer der Landessprachen richtig versteht!

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-18FCZ96-
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon -18FCZ96- » 02.06.10 @ 20:42

ich muss überhaupt nix blechen.. die bullerei fand nur, es seien - auch bei wanderwegschildern - bussen bis zu Fr. 800.- möglich, da diese auch als verkehrsschilder durchgehen. drückten jedoch ein auge zu, da ich mich einigermassen kooperativ zeigte, und so bliebs bei einer mündlichen verwarnung (haha).

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Lüdi
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon Lüdi » 02.06.10 @ 21:01

hast du ihnen deinen avatar gezeigt...?

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gelbeseite
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Re: Strafdelikt "chläberlen"

Beitragvon gelbeseite » 02.06.10 @ 23:35

Lüdi hat geschrieben:hast du ihnen deinen avatar gezeigt...?


Sowas macht man auch unter Feinden nicht.
Suedkurvler hat geschrieben:Ich habe gehört, dass FCZ-Hooligans morgen Abend an die Hombrechtiker Chilbi gehen, um dort gegen Rechtsradikale zu "schlegle".
Vielleicht ist es ja auch nur ein Gerücht.
Wer weiss mehr?


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