argus hat geschrieben:@maloney:
aus der Verordnung:
... wo das Gesetz keine Vorschriften enthält, sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten.
...... weder Personen noch fremdes Eigentum oder die Umwelt gefährdet werden können.......
zudem: das Gesetz ist, wie Du richtig sagst, sehr allgemein gehalten. Der Vollzug obliegt den Kantonen.
Das Verbot des Abbrennens an Fussballspielen ist also nicht einfach willkürlich. Es lässt sich sehr wohl mit dem Sprengstoffgesetz bwz. der Verordnung dazu begründen.
Ausserdem sagt mir der gesunde Menschenverstand, dass das Abbrennen von Pyro's in Menschenansammlungen gefährlich ist, auch am 1. August.
jeder soll sich selber vorsehen, ok, akzeptiert, auch eine Haltung, allerdings nicht meine.
Es lässt sich noch vieles Begründen, aber "willkürlich" ist ein etwas hartes Wort. Aber die Frage, die sich stellt, ist einfach: "Weshalb sind Pyros plötzlich dermassen zum Thema geworden, obwohl sich rechtlich im Sprengstoffgesetz (damit wird ja immer begründet) nichts essenzielles verändert hat? De facto ist das ganze immer noch in einer rechtlichen Grauzone und national gesetzlich nicht genau verankert.
An erster Stelle sollte der Grundsatz der Verhältnissmässigkeit stehen. Wenn diesbezüglich aber Personen überwacht, verfolgt, in Gewahrsam genommen, mit horrenden Bussen belegt werden, Meldeauflagen, Ausreisebeschränkungen und Rayonverbote auferlegt bekommen ist dieser, meiner Meinung nach, nicht mehr gewahrt.
Das Pyros kein Spielzeug sind die jeder Idiot in der Hand halten sollte, ist mir auch klar. Aber mal plakativ betrachtet: Wieviele Personen sind in den letzten 10 Jahren an Pyros in der Schweiz zu Schaden gekommen? Und wieviele Personen verletzen sich Jahr für Jahr schwer oder gar tödlich am 1. August oder Silverster in der Schweiz wegen unsachgemässen Gebrauch von Feuerwerksartikeln?