Schlitzohr hat geschrieben:ACHTUNG ist auch geboten bei Diensten dieser Firma.
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Quelle: WWW
hat nix mit fussball zu tun und empfinde ich eher diffamierend
Schlitzohr hat geschrieben:ACHTUNG ist auch geboten bei Diensten dieser Firma.
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Millwall ZH hat geschrieben:Schlitzohr hat geschrieben:ACHTUNG ist auch geboten bei Diensten dieser Firma.
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hat nix mit fussball zu tun und empfinde ich eher diffamierend
Mr Mike hat geschrieben:Ist die «Delta Security» eine Schlägerbande?
Wie weit dürfen private Sicherheitsfirmen in Schweizer Fussballstadien gehen? Der ehemalige Sicherheitsverantwortliche des FC Zürich und drei frühere Angehörige der Delta Security AG sollen einen militanten FCZ-Fan zu Unrecht festgenommen und geschlagen haben.
Am ezirksgericht Zürich ist der Prozess gegen den Ex-Sicherheitsverantwortlichen des FC Zürich eröffnet worden.
Es war am Nachmittag vom 18. April 2007 als einige Angehörige der Delta Securtiy AG im Hardturm-Stadion zuschlugen. Nach dem Fussballspiel Zürich gegen Sion packten sie einen heute 27-jährigen FCZ-Fan. Der verdächtige Angehörige der Ultras soll während eines anderen Fussballspiels einen Feuerwerkskörper gezündet haben. Nun sollen die Sicherheitsbeamten den mutmasslichen Täter dingfest machen und identifizieren.
Schlag ins Gesicht
Da sich der FCZ-Fan wehrte, kam es zu einer Keilerei. Wobei einer der Bodyguards dem Geschädigten einen Schlag ins Gesicht versetzte. Kurz darauf wurde der überwältigte Fan für 15 Minuten in einer Remise festgehalten und gefilmt. Wobei die Polizei in keinem Moment beigezogen wurde.
Dies hatte nun massive Folgen. So warf die Staatsanwaltschaft am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich vier zur Tatzeit tätigen Sicherheitsleuten Freiheitsberaubung vor. Weitere Anklagepunkte lauteten auf fahrlässige Körperverletzung sowie Verletzung des Privatbereichs durch Aufnahmegeräte.
Auch Ex-Sicherheitsverantwortlicher unter Anklage
Mit dem ehemaligen Sicherheitsverantwortlichen des FC Zürich musste sich auch ein Kadermann verantworten. Der 37-jährige soll den Befehl erteilt haben, den Fan zu packen. Ihm droht im Falle eines Schuldspruchs eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 160 Franken sowie 2000 Franken Busse. Auch die übrigen Angeschuldigten müssen mit bedingten Geldstrafen und Bussen rechnen.
Volle Freisprüche verlangt
Allerdings verlangte alle Verteidige rumfassende Freisprüche und verwiesen darauf, dass die «Privaten» auch polizeiähnliche Funktionen zu erfüllen hätten. Gerade im Hinblick auf gewaltbereite Fans. Ein Anwalt erklärte, dass im schlimmsten Fall ein Rechtsirrtum der Angeschuldigten vorliegen würde. Die «Deltas» seien jedenfalls keine Schlägertruppe. Es sei «verkehrte Welt», dass ausgerechnet sie vor den Schranken stehen. Das Gericht wird ein Urteil den Parteien nach der Sommerpause zustellen.
Q:20min
Mr Mike hat geschrieben: Das Gericht wird ein Urteil den Parteien nach der Sommerpause zustellen.
Q:20min
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