ja, wirklich sehr spannende ausführungen:
hier der text:
Wenn Fan-Begleiter zu verdeckten Ermittlern werden
Der FCZ will bekanntlich Bussen, die er der Swiss Football League (SFL) wegen Abbrennens von Feuerwerk durch seine Fans bezahlen muss, ab sofort an die Fans weiterleiten.
Um Fans haftbar zu machen, beruft sich der FC Zürich in den bis jetzt bekannten Fällen von vier Fans auf Videoaufnahmen, die an den entsprechenden Spielen gemacht wurden. Wie aus einem Artikel aus der heutigen NZZ hervorgeht,
handelt es sich dabei aber nicht um Bilder von in den jeweiligen Stadien installierten Überwachungskameras. Die NZZ schreibt: «Die vier Personen, die beim Auswärtsspiel gegen den FC Sion für das Abfeuern der Rauchpetarden verantwortlich gemacht werden, wurden dank Filmaufnahmen der mitgereisten Fan-Begleiter identifiziert.»
Nun stellen sich zwei Fragen:
1. Handelt es sich bei diesen «Fan-Begleitern» um die vor einem knappen Jahr von der SFL von jedem Club geforderte Betreuungsperson/pro 100 Fans. Die, wie der damalige SFL-Sicherheitsbeauftragte Thomas Helbling erklärte, «das Vertrauen der Anhänger geniessen und auch Ansprechpartner sein müssten»?
2. Oder handelt es sich bei diesen «Fan-Begleitern» um private, verdeckte Ermittler – um die ebenfalls von Thomas Helbling damals angekündigten «mobilen Kameras, die von der SFL finanziert werden und zur Beruhigung der momentanen Situation in den Schweizer Stadien beitragen sollen»?
Auf jeden Fall stellt sich die Frage, wie weit Aufnahmen von privaten Ermittlern, die keine Beauftragten des jeweiligen Stadionbetreibers sind und sich nicht als Angestellte eines Vereins zu erkennen geben, in einem allfälligen Gerichtsverfahren zulässig sind.