dasto hat geschrieben:Trendsetter hat geschrieben:Gegen wen will der FCZ genau Strafanzeige machen?
Falls sich herausstellt das tatsächlich Daten nicht richtig aufbewahrt wurden, und adressen im einem eigentlich ausgeräumten Büro liegen gelassen wurden, müsste der FCZ doch eher Angst haben das gegen ihn Strafanzeige eingereicht wird.
wenn das büro abgeschlossen war hat der fcz kein problem..
Bin kein Jurist. Aber ich denke selbst wenn die Büros abgeschlossen waren. Der Fehler liegt beim FCZ. Wie nennt man dass gleich, STU?
Grobfahlässig, eventuall Vorsätzlich. Oder nur naiv? Der Stadklub hätte damit rechnen müssen.
Also viel Spass mit den Akten.
ich bin für immer en fan vo däm rumän...