Kampfsau hat geschrieben:Meiner Meinung nach geht der Betrag wirklich in Ordnung, denn die Gefahr war immens. Stellt euch vor, was passiert wäre, wenn wegen des Feuers Panik ausgebrochen wäre oder die Tribüne zusammengekracht wäre...
So wie ich das mitbekommen habe, begann das Feuer erst wirklich nach Spielschluss zu brennen. Ansonsten verstehe ich nicht, wieso man nicht schon früher gelöscht hat (gelöscht wurde erst nach Spielschluss).
Soll aber keine Rechtfertigung für irgendetwas sein, Tribünenanzünden ist extrem dumm.
Fairerweise sollte man aber das Communiquée des FCBs veröffentlichen und nicht einen zusammengekürzten Pressetext:
Der FCB rekuriert
Der FC Basel 1893 hat sich nach reiflicher Überlegung und nach intensiver Abwägung sämtlicher Aspekte entschieden, von seinem Rekursrecht gegen die am 13. Juli 2005 von der „Sicherheitskammer der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL)“ verhängte Busse von CHF 50'000.00 Gebrauch zu machen. Die entsprechende Einsprache ist vom FCB fristgemäss am 18. Juli 2005 an die zuständige Behörde eingereicht worden.
Zur Verurteilung des FCB zur Schweizer Rekordbusse von CHF 50'000.00 kam es aufgrund von Vandalenakten, die am 21. Mai 2005 im Zürcher Hardturm-Stadion von Personen begangen wurden, die sich im Fansektor des FCB aufhielten und die dem Umfeld der FCB-Anhänger zugerechnet wurden.
Der FCB legt sowohl im Rekursschreiben wie auch in dieser vorliegenden Kommunikation an die Öffentlichkeit grössten Wert auf die Feststellung, dass er über die Vorfälle vom 21. Mai 2005 schockiert und empört ist. Er bedauert und verurteilt die im besagten Sektor begangenen Vandalenakte aufs Schärfste und will die Einreichung des Rekurses in keiner Art und Weise als Billigung der Vandalenakte oder gar als Solidarisierung mit den Verursachern der besagten Vorfälle verstanden wissen.
Dass der FCB dennoch Rekurs einlegt, hat diese Hauptgründe: Zum einen will der FCB das Urteil selbst, einen Teil der Urteilsbegründungen sowie die Höhe der Busse, die weit über der bisherigen Praxis der Verbandsgerichte liegt, von einer weiteren Instanz überprüft sehen. Zum andern will der FCB die im Urteil vorliegende Interpretation der so genannten „Kausalhaftung“, die gemäss Ansicht des FCB auf diese Weise nicht sinnvoll umgesetzt ist, zur Diskussion bringen.
In seinem Rekurs verlangt der FCB ausdrücklich keinen Freispruch. Vielmehr soll die verhängte Busse markant auf eine Höhe reduziert werden, die in einem nachvollziehbaren Verhältnis zur bisherigen Bussenpraxis in der Swiss Football League steht. Zudem sollen im Rekursverfahren alle Umstände des konkreten Falles, namentlich auch die Verhältnisse vor Ort, der fehlende Handlungsspielraum des FCB bei Auswärtsspielen sowie die enormen Sicherheitsvorkehren und die intensive Fanarbeit des FCB genau überprüft und berücksichtigt werden.
So wie das heute in der BaZ steht, will man unter anderem wissen, wie es sein kann, dass eine Tribüne mit wenigen Handgriffen komplett zerlegt werden kann. Ein weiterer Punkt, den man meiner Meinung nach ansprechen sollte, ist der Umgang mit Stadionverboten: Die werden auf dem Hardturm ja nicht immer durch gesetzt und da macht wohl eine Kausalhaftung nicht mehr viel Sinn. Denn so ist es möglich, dass ein Verein Personen rein lässt, die der Verein, der am Ende für diese Personen haftet, aus nachvollziehbaren Gründen gar nicht im Stadion haben will...