Weitere Rekurse gegen Hardturm-Stadion
ZÜRICH – Hardturm-Streit und kein Ende: Nun haben zwei Anwohnergruppen Rekurse beim Regierungsrat erhoben. Ein bis zu dreijähriger Rechtsstreit droht.
Die beiden Anwohnergruppen, die IG Hardturmquartier und die Bewohner der Bernoulli-Siedlung im Kreis 5, rekurieren gegen die im Mai vom Stadtrat erlassene Baubewilligung. Sie waren bereits 2004 mit Einsprachen gegen den Gestaltungsplan präsent, in wesentlichen Punkten jedoch vor Bundesgericht unterlegen.
Jetzt waren nur noch Anwohner, nicht mehr aber Organisationen wie der VCS rekursberechtigt. Die Rekursfrist läuft noch bis zum 20. Juni.
Die Gruppen erachten die Baubewilligung als unsorgfältig. Kritisiert wird auch die mangelnde Umsetzung des so genannten Fahrtencontrollings: Es sei nicht zu erkennen, wie die vom Bundesgericht bewilligte jährliche Höchstzahl von 2,7 Millionen Fahrten (die Stadion und Einkaufszentrum zusätzlich auslösen dürfen) eingehalten werden können. Gerügt wird weiter der so genannte «Schattenwurf».
Urs Spinner, der Mediensprecher des Zürcher Hochbaudepartements, bedauerte die weitere Verzögerung. Im schlimmsten Fall könne diese zwei bis drei Jahre dauern. So könnten die Anwohner ihre Einsprachen ans Verwaltungs- und schliesslich ans Bundesgericht weiterziehen.
Was die konkreten Punkte der Einsprachen anbelangt, gibt sich Spinner aber gelassen. Das meiste, was zusätzlich verlangt werde, sei gar nicht Gegenstand einer Baubewilligung. Früher oder später werde das Stadion sicher gebaut, sagte Spinner. Dazu liefere bereits der vom Bundesgericht abgesegnete Gestaltungsplan eine ausreichende Grundlage.