argus hat geschrieben:Du weisst genau, dass auch Gesetze, die im vorliegenden Fall einen grossen Ermessensspielraum lassen, einer gewissen demokratischen Legitimation bedürfen.
Klar brauchen die Gesetze eine demokratische Legitimation, egal wie gross der Ermessensspielraum ist, der darin vorgesehen wird. Wenn aber ein Ermessensspielraum vorgesehen wird, so hat der Gesetzgeber - also das Volk und das Parlament - die Aufgabe, dieses Ermessen auszuüben, an die rechtsausübenden Gewalten delegiert, also an die Exekutive und an die Gerichte.
Ich glaube, die Schweiz ist gut gefahren mit der Gewaltenteilung, bei der auch die Gerichte ein Wort mitzureden haben. Deshalb verteidige ich dieses System hier mit aller Vehemenz.
Dafür nehme ich auch in Kauf, dass meine Position - Ja zum Stadion, aber in einem rechtsstaatlichen Verfahren - von den wenigsten verstanden oder gar geteilt wird. Aber ich glaube nun mal, dass es der Schweizer Rechtsstaat wert ist, für ihn einzustehen, auch wenn einem das keine Lorbeeren einbringt, weder von den Stadionbefürwortern noch von den Stadiongegnern.
argus hat geschrieben:Haben Sie diese Grundlage nicht mehr, sind sie zu ändern. Das wird jetzt passieren. Da bin ich überzeugt.
Wenn das Volk die Verbandsbeschwerde abschafft - was mich überraschen würde -, akteptiere ich das natürlich. Genau so wie ich zum Rechtsstaat stehe, so stehe ich auch zur Demokratie. Bis es aber abgeschafft ist, hat es zu gelten.