NEVER GIVE UP

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Maloney
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Re: NEVER GIVE UP

Beitragvon Maloney » 24.05.16 @ 17:56

tehmoc hat geschrieben:
Don Ursulo hat geschrieben:
devante hat geschrieben:Vergesst ihr nicht, dass neben der 1. Mannschaft noch ein weiterer (ziemlich grosser) FCZ-Apparat finanziert werden muss? Die Frauen-Mannschaft ist sicherlich auch kein Schnäppchen, der Shop sicherlich nicht selbsttragend, das Museum erst recht nicht, die Verwaltung, das Personal...der FCZ ist ein mittleres KMU Unternehmen....und muss entsprechend finanziert werden? Dazu kommen die Kosten für Stadion, Sicherheitsbeiträge, Steuern, ... gratistickets an Schulklassen, Flüchtlinge etc, Reisekosten und und und


Shop* ist eine "Goldmine" im Vergleich zu den anderen "Profit-Centers", bis jetzt noch, im B wird die
goldene Gans auch weniger Eier legen ...
*siehe Geschaeftsberichte


Der letzte Geschäftsbericht, den ich gesehen habe, ist der aus dem Geschäftsjahr 2011. Seitdem wird der Bericht meines Wissens nicht mehr veröffentlicht, sondern liegt ausschliesslich für Aktionäre zur Einsicht am Vereinssitz auf.

Oder irre ich mich?

Nachtrag: Beitrag der NZZ zum Thema http://www.nzz.ch/sport/fussball/fc-zuerich-2012-ueber-10-millionen-franken-verlust-1.18105064

WTF? Und dann wird man in einen TTIP-mässigen Lesesaal geführt und darf nichts aufschreiben oder kopieren oder wie? Sorry, aber das darf ja echt nicht war sein, dass nicht jeder Aktionär einen Geschäftsbericht bekommt und man dem noch nachrennen muss. Wie soll man denn über einen Geschäftsbericht abstimmen, den man nicht gelesen hat? Klar, die Abstimmungen sind sowieso Alibiübungen, wenn 90% der Aktien die Canepas besitzen, aber dann kann man den anderen 10% ja auch gleich den Mittelfinger zeigen. Und wenn man Geld sparen will, könnte man den Geschäftsbericht auch Online veröffentlichen - wie zig andere Unternehmen auch! Es ist wirklich unheimlich wie sehr der FCZ zu einer Blackbox verkommen ist... Unfassbar.

Edit:

OR Art. 696 - Persönliche Mitgliedschaftsrechte / IV. Kontrollrechte der Aktionäre / 1. Bekanntgabe des Geschäftsberichtes


IV. Kontrollrechte der Aktionäre

1. Bekanntgabe des Geschäftsberichtes

1 Spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung sind der Geschäftsbericht und der Revisionsbericht den Aktionären am Gesellschaftssitz zur Einsicht aufzulegen. Jeder Aktionär kann verlangen, dass ihm unverzüglich eine Ausfertigung dieser Unterlagen zugestellt wird.

Kann das jemand bitte einfordern? Danke.



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