anonymus hat geschrieben:Solaris hat geschrieben:äähm also der bull der auf mich geschossen hat wurde mit nichts beworfen, glaube eher dem hats spass gemacht...
Über den Einsatz des MZW (Mehrzweckwerfers) zum Verschiessen von
Gummischrot entscheidet - je nach Art des Einsatzes - entweder die
Einsatzleitung oder diejenige Person, die vor Ort die Befehlsgewalt ausübt
(Zugführer/in oder Gruppenführer/in).
Mit Ausnahme von Notwehr- und Notstandsituationen sind die Polizeibeamtinnen
und -beamten nicht befugt, selber über den Waffeneinsatz zu entscheiden.
du glaubst aber nicht wirklich das die sich daran halten?
meine können ja immer behaupten es war eine Notwehr- und Notstandsituation, sie stehen ja unter eid.