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JohnyJLucky
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon JohnyJLucky » 16.02.12 @ 13:24

duja hat geschrieben:
din Vater hat geschrieben:
bitzli hat geschrieben:http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809


Noch ein Detail zu den Ausschreitungen. Der Tagi schreibt: »Der Sachschaden, von der Polizei zuerst auf 150'000 Franken geschätzt, belief sich auf über 90'000 Franken.«

Ich kann mich noch gut erinnern, dass damals in allen Zeitungen die Zahl 200'000 Franken Sachschäden kolportiert wurde. Die 20min Printausgabe hat diese Zahl auch noch beim Artikel zum Freispruch geschrieben, wohl trotz besserem Wissen. Erinnert mich irgendwie ein wenig an die SBB-Geschichte. Einfach mal was behaupten, auch wenn die Zahl schlussendlich mehr als 2x mal kleiner ist.


Das ist mir auch aufgefallen. Aber auch abgesehen von 20min: Ist es üblich, dass die Polizei bei solchen Schätzungen um bis zu 60'000 Franken daneben liegt? Oder ist man bei Fussballfans einfach "optimistischer"?


ich will da nicht reinrede oder die übertreibung gutheissen, aber ich gehn davon aus das ist wie bei der versicherung. bei meinem unfall gab der experte an das der maximal schaden 29k betragen wird. aber das behinhaltet schäden am fahrzeug die er nicht sehen konnte und nur durch die theoretische unfallhersach glaubte das teile beschädigt sein könnten. Am schluss betrug die reperatur nur 10k weniger als berrechnet.

So nehme ich es an ist es auch hier gelaufen.
Maloney hat geschrieben:Ich bitte dich. Wir sind keine Politiker. Wir sind Fussball-Fans. Wir sagen nicht "Mit Verlaub, aber das halten wir nicht für angemessen.", sondern "Figg di!"


omfgyeah
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon omfgyeah » 16.02.12 @ 14:36

Charlie Brown hat geschrieben:der Name ist lustig. Sollte der nicht Wasserwerfer 12 heissen? So wie Gamelle 93 oder so chabis.


Mir würd 200'000 no gfalle..

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Colo
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Colo » 24.02.12 @ 10:44

Stimmt das, wenn die Polizei will kann auch bei einem der freispruch das Rayonverbot erhalten bleiben?
Forever-Lucien hat geschrieben:
Kein Problem KRONIK. Du weist, ich habe grosses vor mit Dir. Oder besser gesagt mit Dir und EL HOMO, welcher beachtlichen Erfolg im Forum feiern konnte. Ihr 2 seid wirklich die Senkrechtstarter der letzten Jahren. Jung frisch, knackig und unverbraucht.

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caveman
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon caveman » 24.02.12 @ 11:05

Colo hat geschrieben:Stimmt das, wenn die Polizei will kann auch bei einem der freispruch das Rayonverbot erhalten bleiben?

Wenn du gegen das Rayonverbot einsprache erhebst (oder so) wird es dann meistens einfach erst dann behandelt, wenn das Rayonverbot eh schon abgelaufen ist.

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Colo
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Colo » 24.02.12 @ 11:13

caveman hat geschrieben:
Colo hat geschrieben:Stimmt das, wenn die Polizei will kann auch bei einem der freispruch das Rayonverbot erhalten bleiben?

Wenn du gegen das Rayonverbot einsprache erhebst (oder so) wird es dann meistens einfach erst dann behandelt, wenn das Rayonverbot eh schon abgelaufen ist.


schon krass als freigesprochener mensch ganze 2 jahre drausse zu sitzen krass...
Forever-Lucien hat geschrieben:

Kein Problem KRONIK. Du weist, ich habe grosses vor mit Dir. Oder besser gesagt mit Dir und EL HOMO, welcher beachtlichen Erfolg im Forum feiern konnte. Ihr 2 seid wirklich die Senkrechtstarter der letzten Jahren. Jung frisch, knackig und unverbraucht.

chue.li
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon chue.li » 24.02.12 @ 13:18

Dasselbe Problem besteht auch mit den Stadionverboten. Beides sind Massnahmen die nur auf Grund eines Verdachts (im Extremfall einer einzelnen Person) ausgesprochen werden und bei beidem hat ein Rekurs keine aufschiebende Wirkung. Das führt zu absurden Situationen, dass z.B. ein Rayonverbot aufgehoben wird, lange nachdem es abgelaufen ist.
CheMaili hat geschrieben:Mein Argument gegen jegliche Verschwörungstheorien: Der SFV ist zu schlecht organisiert, und dessen Präsi zu dumm, um so eine Verschwörung überhaupt zu orchestrieren.

parmigiana
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon parmigiana » 24.02.12 @ 13:26

Wer sich gegen ein RV nicht wehrt, weil er denkt, das bringt ja eh nichts, kann nach erfolgtem Freispruch bei der Polizei wiedererwägungsweise die Aufhebung des Verbots beantragen. Und beim Klub oder beim SFV ebenfalls. Das geschieht aber nicht automatisch. Man muss aktiv werden. Die Daten in der Datenbank würden dann inaktiv gestellt. Gelöscht werden sie aber erst ein paar Jahre später.

Wer sich gewehrt hatte, dessen RV wird rückwirkend aufgehoben. Es hat zwar faktisch für ihn gegolten, aber jurisisch ist es vom Tisch. Es war nie rechtskräftig. Er hat dann je nach dem ebenfalls mehrere Monate bis zu einem Jahr keine Spiele besucht. Der Unterschied ist aber, dass nun sein Eintrag in der Datenbank gelöscht werden muss. Da das Verfahren beim Zwangsmassnahmegericht und beim Verwaltungsgericht ins Geld gehen wird, falls man nicht gewinnt, lassen es viele bleiben. Unsere Anträge, diese Verfahren bis zum Ausgang des Strafverfahrens zu sistieren, wurden regelmässig abgewiesen. Dies im Gegensatz etwa zum Kanton Bern. Wo so was geht.


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