und gleich nochmals schöttli im zentrum der kritik.
die nzz legte heute vor und
www.fansicht.ch zieht mit:
für alle die aus unverständlichen gründen
www.fansicht.ch nicht jeden tag besuchen und da das deeplinking dort leider nicht funktioniert, hier das copy/paste:
www.fansicht.ch hat geschrieben:Zünden mit Krücken?
FCL-Fan R. besucht am 4. Oktober 2006 das Meisterschaftsspiel FCZ – FC Luzern im Zürcher Hardturm. Er geht zu jener Zeit wegen eines Kreuzbandrisses an Krücken. Während des Spiels wird im FCL-Sektor eine bengalische Fackel gezündet und vor R. auf den Boden geworfen. Kurze Zeit später greift der Hardturm-Sicherheitsdienst R. raus und beschuldigt ihn, die Fackel gezündet zu haben. Noch während der Unterredung äussern Angestellte des Sicherheitsdienstes Zweifel, ob sie den Richtigen erwischt haben. R. erhält dennoch ein zweijähriges Stadionverbot.
R., ein langjähriger FCL-Fan ohne Sündenregister, beteuert mehrfach seine Unschuld. Er wird dabei unterstützt vom FCL-Sicherheitschef. Dieser teilt dem FCZ-Sicherheitschef mit, R. sei nicht der Fackelzünder gewesen – ohne Erfolg. Auch ein Brief, den R. mit Unterstützung seines Fussballvereins an den FCZ schickt, bleibt folgenlos. Der FCZ-Sicherheitschef hält das Stadionverbot aufrecht. R. ist seit Herbst 2006 vom Besuch von Fussballspielen ausgeschlossen.
Gegenüber Fansicht bestätigt der FCZ-Sicherheitschef per Mail das Stadionverbot gegen R. mit folgenden Worten: «R. hat am 4. Okt. 06 im Stadion Hardturm eine bengalische Fackel gezündet. Sein Stadionverbot läuft bis Okt. 08. Er muss beweisen, dass er es nicht war. Wie dieser Nachweis zu erbringen ist, wird er aufgrund seiner Unschuldsbeteuerung selbst wissen.“
quelle - ebä
www.fansicht.ch -> lesen lesen lesen!
interessant hierbei ist schon:
wie beweise ich jemanden, dass ich KEINE fackel gezündet habe?
laut meinem rechtsverständnis müsste man doch IHM beweisen, DASS er eine fackel gezündet hat. und das konnte man ja anscheinend nicht. sonst hätte der fcl-sicherheitsheini ja nicht partei für den jungen ergriffen.