Merida hat geschrieben:Anscheinend wird ein Verfahren gegen Keita und Pescu eröffnet...
Wenn es zu einer Bestrafung kommt - das ist ja noch alles andere als sicher -, dann muss sich der FCZ unbedingt mit allen Mitteln wehren. Notfalls auch vor Zivilgericht, wenn er vor den SFV-Schiedsgerichten erfolglos bleibt.
Denn es geht um ein weit reichendes Signal, dessen Bedeutung weit über den vorliegenden Fall hinausgeht. Das Signal bei einer Bestrafung ist klar: Man kann die Spieler des gegnerischen Vereines angreifen - auch mit Fackeln oder Waffen -, und darauf hoffen, dass sie sich so wehren, wie sich ein angegriffener Mensch zu wehren pflegt. Denn dann gibt's eine Strafe für das Opfer. Während der Täter möglicherweise sogar straflos bleibt, wenn er nicht identifiziert werden kann.
Es ist schlechterdings pervers, wenn das Opfer zum Täter gemacht wird. Zumal dadurch geradezu zur Gewalt gegen Spieler aufgerufen wird. Wenn der SFV die Hooligans indirekt zur Gewalt gegen Fussballspieler aufruft, so muss sich der FCZ dagegen wehren.
Die Erfolgsaussichten des FCZ stünden denkbar gut. Denn wenn ein Gericht - sei es das SFV-Schiedsgericht, sei es ein Zivilgericht - sich entscheiden muss, ob es (indirekt) zur Gewalt aufruft, oder ob es für den Schutz der Fussballspieler vor Gewalttätern einsteht - dann bin ich mir sicher, dass sich jedes Gericht für Letzteres entscheiden wird.