Infos zum Referendum BWIS ("Hooligandatenbank")

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Sublimus
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Beitragvon Sublimus » 25.04.06 @ 7:52

nihilate hat geschrieben:
Jerkovic hat geschrieben:
nihilate hat geschrieben:"Ich bin mir bewusst, dass dieses Gesetz blöd ist, doch was wollen wir besseres tun? Wenn ihr mir einen Vernünftigen Vorschlag bringt, bin ich der erste, der unterschreibt!"


Vielleicht hat er da gar nicht so unrecht?


Ja das ist ja das dumme, konnte nichts mehr sagen. Hat denn das Komitee BWIS eine andere Lösung? Das mit den Videoüberwachungen ist ja ein ziemlich heisser Tanz, fast schon an der Grenze des Erlaubten.

Auf der Homepage steht was von Förderung von sozialen Projekten und der Fanarbeit, aber ob das die Problematik behebt glaube ich nicht.


Was ist der Vorschlag des Komitees?


Bis jetzt gibt es diesbezüglich noch nichts und das ist leider meines Erachtens die Schwäche, die man schnellstmöglich ausbügeln sollte.

Ich denke, die Polizei setzt die bestehenden Gesetze und Bestimmungen nicht richtig um, weil sie Angst vor Eskalationen hat und sich vielleicht auch einfach zu bequem ist, dahin zu gehen wo's wehtut und halt mal einige Randalierer gezielt aus einem Mob herausholen und dank vorheriger Videoüberwachung verurteilen. Mit einer Durchsetzung des Vermummungsverbots in den Stadien (notfalls wird halt einfach mal ein Block von den Bullen besetzt, um das durchzusetzen) wird den Leuten die Anonymität weggenommen. All das kostet natürlich Geld und braucht viel Personal und der Verdacht liegt nahe, dass Polizei und Clubs einfach zu geizig und zu bequem sind, halt den steinigen Weg zu gehen und lieber bequeme Kollektivstrafen verhängen.

Ich bin mir bewusst, dass all das repressiv klingt, aber es braucht solche Vorschläge, um in der durch die Medien aufgehetzten Öffentlichkeit zu bestehen. Ein verweisen auf Fanprojekte oder relativieren der Situation im Stil von "alles nicht so schlimm, war schon immer so", wird nie ankommen, es sei denn wir haben Geld für eine monatelange TV- und Radiokampagne, die ein Umdenken bewirkt.


macau
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Gesetz wurde falsch kommuniziert

Beitragvon macau » 25.04.06 @ 14:07

Ein Problem ist, dass die Änderung BWIS der Bevölkerung als ein Gesetz gegen Hooligans, welche in ganz Europa Strassenzüge abbrennen und Polizisten zu Invaliden schlagen, verkauft wurde. Ein Grossteil der Bevölkerung hat noch gar nicht realisiert, dass eine ganz andere Zielgruppe erfasst werden soll. Es ist klar, dass bei der Vorstellung von richtigen Hooligans Massnahmen wie Fanarbeit lächerlich sind.

Kritiker können gefragt werden, ob sie der Meinung sind, dass 12-Jährige brandschatzend durch Europa ziehen. Da könnte ja einigen ein Lichlein aufgehen.

Es gibt noch eine Pressemitteilung der Demokratischen Juristen vom letzten Jahr, welche im letzten Abschnitt einen Ansatz hat:

Pressemitteilung

zum Hooligangesetz (Vernehmlassungsfrist 24. Juni 2005 )

Nicht praktikabel: das bestehende Strafrecht genügt

Über das Phänomen der Gewalt an Sportveranstaltungen soll nicht hinweggesehen werden. Die DJS sind aber überzeugt davon, dass das bestehende Strafrecht genügt. Die Behauptung, dass in den letzten Jahren eine „besorgniserregende Zunahme" solcher Gewalttätigkeiten stattgefunden habe muss bestritten werden. Es fehlt an entsprechenden Langzeitstudien.

Zudem stellt sich für die DJS grundsätzlich die Frage der Zuständigkeit des Bundes für eine solche Gesetzgebung (Art. 57 Bundesverfassung). Die Begründung, dass sich diese Zuständigkeit des Bundes u.a. daraus ergebe, dass die Krawalle beim Fussball und anderen grösseren Sportanlässen den „Ruf der Schweiz schädigen", können die DJS nicht zulassen

Weit sinnvoller und nachhaltiger sind für die DJS daher Anstrengungen und der Ausbau einer professionellen Fanarbeit, nicht nur im Hinblick auf die EURO 2008 in der Schweiz. Dazu braucht es aber zwingend die ideelle und finanzielle Unterstützung der Sportclubs und Sportverbände.

Die DJS lehnen die weitgehendst im Verdachts-Bereich angesiedelten Zwangsmassnahmen gegen sog. Hooligans ab. Die von den Vereinen aufgrund ihrer eigenen, rein privatrechtlichen (hausrechtlichen) Kriterien praktizierten und an die Polizeien weitergeleiteten Stadionverbote sind für viele Betroffene bereits eine harte Sanktion (ua. fehlendes Beschwerdeverfahren). Die vorgeschlagenen Massnahmen bedeuten für die DJS daher einen weiteren bedenklichen Einbruch in den Rechtsstaat. Bereits mit den „Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht" hat der Gesetzgeber für eine bestimmte in der Schweiz lebende Personengruppe ein höchst problematisches Sonderrecht geschaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf will in einem ähnlichen Masse Sonderrechte gegen sog. Hooligans schaffen, deren Durchsetzung bei den Kantonen nicht nur enorme Kosten auslösen würde.

Nach Ansicht der DJS genügt es, dass den zuständigen Behörden bei derartigen Formen von Gewaltanwendung die Informationen aus dem Zentralstrafregister zur Verfügung stehen. Nur so kann gewährleistet bleiben, dass tatsächlich nur die, im Zusammenhang mit einem Strafverfahren gesammelten Informationen über die Beurteilung der Gefährlichkeit einer Person herbeigezogen werden können.

wädi
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Beitragvon wädi » 26.04.06 @ 8:47

In Basel werden ja Unterschriften geammelt am 1. Mai.

Wird in Zürich auch so etwas geplant? Fände es wichtig, dort einen Stand oder so was aufzustellen um zu sammeln, denn das ist die Gelegenheit.
(habe gestern in Wädenswil in 4 Stunden, 42 Unterschriften erhalten! Es ist also definitiv machbar!)

Wer ist "Sektionspräsident" (oder sowas ähnliches) in Zürich?

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mitleser
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Beitragvon mitleser » 26.04.06 @ 9:32

@ Wädi

Wanted

Wir suchen immer noch Helfer für die Unterschriftensammlungen am Derby und am 1.Mai.

Bei Interesse meldet euch per PN!

bayern
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Beitragvon bayern » 26.04.06 @ 12:29

macau hat geschrieben:
nihilate hat geschrieben:
Jerkovic hat geschrieben:
nihilate hat geschrieben:"
Was ist der Vorschlag des Komitees?


Dass Gesetz richtet sich gemäss Titel gegen "Hooligans", also schwere Jungs, welche richtig Krawall machen. Vom Inhalt her ist es aber ein Anti-Lausbuben-Gesetz. Und diese Schwerverbrecher sollen ab 12 Jahren in einer Staatsschutzdatenbank erfasst werden...



der schlimmste haken daran ist doch
das nicht die Polizei,Stewarts oder sonst wer dir beweisen muss, dass du
ein "hooligan" bist

sondern du dass du KEINER bist

also z.B. bin am match, komme früher weil wir zu 6 sind, keine reserv.
sitzplätze haben (3 kidis 3 erwachsene) somit reserv.ich die anderen 5 plätze (stadion nicht ausverkauft)
kommt so ein stewart, motzt sei freie sitzwahl, solle meine jacke von den
stühlen nehmen etc. antworte Ihm, ob er schlechte laune habe und wo es in den vielen vorschriften stehe, dass man den sitzplatz für seine kidis nicht reserv.darf, keine antwort, stapft hässig davon

jetzt gehe ich am z.B. 25.4.07 ins stadion und dieser typ ist da, erkennt mich, und weil ihm diese auseinandersetzung immer noch auf dem magen liegt, kann der jetzt irgendwas erfinden ( hätte ihn oder andere Zuschauer z.B. provoziert)
und schon können die mir stadionverbot oder sonst was unterjubeln

naja und irgendwelchen disput haben wir ja schon alle mit irgendeinem so ichbindochsowichthier stewart gehabt

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Sublimus
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Beitragvon Sublimus » 26.04.06 @ 12:39

Ich erlaube mir, hier noch eine kleine Satire zu posten:

Nun, da wir ja mit dem Hooligangesetz schon den Fussballfans die rechtsstaatlichen Grundrechte wie Unschuldsvermutung oder die Gewaltenteilung wegnehmen, könnte man ja im Prinzip mit den Autofahrern 1:1 verfahren. Schliesslich treiben ja fast jedes Wochenende Raser ihr Unwesen, wobei hier im Gegensatz zu Fussballkrawallen regelmässig Menschen den Tod finden:

- Es wird eine Raserdatenbank erstellt. Die Verkehrspolizei, europäische Polizeistellen, der Zoll und alle Autoverkäufer haben Zugriff auf diese Datenbank.
- In die Datenbank kommt jeder Autofahrer, welcher nach Aussage eines Verkehrspolizisten oder sonstigen Sicherheitsverantwortlichen sich "gefährlich" verhält oder bei dem davon ausgegangen werden kann, dass er dies noch tun wird.
- Ein Beweis (z.Bsp. einer Geschwindigkeitsübertretung) ist nicht nötig, es genügt die Aussage eines Sicherheitsverantwortlichen. Auch sich verdächtig verhaltende Personen (z.Bsp. Fahrer von PS-starken Fahrzeugen) können Eingang in die Raserdatenbank finden
- Das Sanktionsregime für registrierte Raser geht von Führerscheinentzug über Beschlagnahmung des Wagens bis Ausreiseverbot und Beugehaft während verkehrsmässig schwierigen Zeiten, wie z.Bsp. Ostern
- Diese Sanktionen werden sofort von den zuständigen Stellen (Verkehrspolizei) verfügt. Ein Rekursrecht gibt es nicht, es sei denn der Autofahrer kann seine Unschuld resp. Ungefährlichkeit stichhaltig beweisen. Die Sanktionen können nicht vor Gericht angefochten werden.

Ach ja, vielleicht noch eine Analogie zu der Verhaftungsaktion in Altstetten, als über 400 FCB-Fans direkt aus dem Extrazug verhaftet wurden und gegen welche die Staatsanwaltschaft nicht einmal Anklage erhoben hat, weil ihnen nichts nachgewiesen konnte.

Nachdem zwei Raser mit einem BMW und einem Porsche sich ein gefährliches Autorennen geliefert haben aber leider nicht erwischt wurden wird am nächsten Tag auf der A1 eine Polizeiaktion gestartet mit dem Ziel, den Rasern ein für allemal das Handwerk zu legen. Alle BMW und Porschefahrer, welche auf der A1 unterwegs sind, werden herausgewunken und mit Kabelbindern abgeführt und einen Nachmittag in einer Zelle stehend verwahrt.

Als Begründung führt die Polizei an, dass nur so eine effiziente Personenkontrolle gewährleistet sei. Die Medien sind einverstanden mit der Aktion, "es müsse ja was gemacht werden gegen diese Raser". Für sie ist jeder BMW-Fahrer ein Raser. Auch wird allgemein in den Medien die Meinung vertreten, dass die Autofahrer sich endlich mal gegenseitig kontrollieren sollen, um solche Rasereien zu verhindern. "Die Selbstkontrolle funktioniert unter den Autofahrern einfach nicht". Und es sei zwar bedauerlich, dass es auch Unschuldige getroffen habe, aber es seien bestimmt auch einige echte Raser darunter gewesen, weshalb die Aktion eben doch OK sei.

bayern
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Beitragvon bayern » 26.04.06 @ 13:05

Sublimus hat geschrieben:Ich erlaube mir, hier noch eine kleine Satire zu posten:

Nun, da wir ja mit dem Hooligangesetz schon den Fussballfans die rechtsstaatlichen Grundrechte wie Unschuldsvermutung oder die Gewaltenteilung wegnehmen, könnte man ja im Prinzip mit den Autofahrern 1:1 verfahren. Schliesslich treiben ja fast jedes Wochenende Raser ihr Unwesen, wobei hier im Gegensatz zu Fussballkrawallen regelmässig Menschen den Tod finden:

- Es wird eine Raserdatenbank erstellt. Die Verkehrspolizei, europäische Polizeistellen, der Zoll und alle Autoverkäufer haben Zugriff auf diese Datenbank.
- In die Datenbank kommt jeder Autofahrer, welcher nach Aussage eines Verkehrspolizisten oder sonstigen Sicherheitsverantwortlichen sich "gefährlich" verhält oder bei dem davon ausgegangen werden kann, dass er dies noch tun wird.
- Ein Beweis (z.Bsp. einer Geschwindigkeitsübertretung) ist nicht nötig, es genügt die Aussage eines Sicherheitsverantwortlichen. Auch sich verdächtig verhaltende Personen (z.Bsp. Fahrer von PS-starken Fahrzeugen) können Eingang in die Raserdatenbank finden
- Das Sanktionsregime für registrierte Raser geht von Führerscheinentzug über Beschlagnahmung des Wagens bis Ausreiseverbot und Beugehaft während verkehrsmässig schwierigen Zeiten, wie z.Bsp. Ostern
- Diese Sanktionen werden sofort von den zuständigen Stellen (Verkehrspolizei) verfügt. Ein Rekursrecht gibt es nicht, es sei denn der Autofahrer kann seine Unschuld resp. Ungefährlichkeit stichhaltig beweisen. Die Sanktionen können nicht vor Gericht angefochten werden.

Ach ja, vielleicht noch eine Analogie zu der Verhaftungsaktion in Altstetten, als über 400 FCB-Fans direkt aus dem Extrazug verhaftet wurden und gegen welche die Staatsanwaltschaft nicht einmal Anklage erhoben hat, weil ihnen nichts nachgewiesen konnte.

Nachdem zwei Raser mit einem BMW und einem Porsche sich ein gefährliches Autorennen geliefert haben aber leider nicht erwischt wurden wird am nächsten Tag auf der A1 eine Polizeiaktion gestartet mit dem Ziel, den Rasern ein für allemal das Handwerk zu legen. Alle BMW und Porschefahrer, welche auf der A1 unterwegs sind, werden herausgewunken und mit Kabelbindern abgeführt und einen Nachmittag in einer Zelle stehend verwahrt.

Als Begründung führt die Polizei an, dass nur so eine effiziente Personenkontrolle gewährleistet sei. Die Medien sind einverstanden mit der Aktion, "es müsse ja was gemacht werden gegen diese Raser". Für sie ist jeder BMW-Fahrer ein Raser. Auch wird allgemein in den Medien die Meinung vertreten, dass die Autofahrer sich endlich mal gegenseitig kontrollieren sollen, um solche Rasereien zu verhindern. "Die Selbstkontrolle funktioniert unter den Autofahrern einfach nicht". Und es sei zwar bedauerlich, dass es auch Unschuldige getroffen habe, aber es seien bestimmt auch einige echte Raser darunter gewesen, weshalb die Aktion eben doch OK sei.




hihi, triffsch aber der nagel uffe kopf


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