Stams hat geschrieben:Gibt es Strafmassunterschiede ob Du wissentlich oder unwissentlich einen Polizisten angreifst oder gibt es Unterschiede ob Du einen privaten Sicherheitsdienstler oder einen Polizisten schlägst???
Ja, es gibt Unterschiede, aber die sind mehr von dogmatischem als von praktischem Interesse. Das Hauptdelikt ist in beiden Fällen die Körperverletzung. Hier gilt in der schweiz Folgendes:
Die Maximalstrafe ist von der Schwere der Verletzung abhängig; bei schwereren Verletzungen beträgt die Maximalstrafe 10 Jahre Zuchthaus, bei leichten Verletzungen 3 Jahre Gefängnis. Selbst für eine Ohrfeige ("Tätlichkeit") ist theoretisch eine dreimonatige Haft oder eine Busse bis zum Höchstbetrag von 40'000 Franken möglich. Und sogar wenn man sich an einer Anti-Polizei-Aktion beteiligt, einem selber aber kein konkretes Delikt nachgewiesen werden kann, bleibt eine Verurteilung wegen Landfriedensbruch (Maximalstrafe: 3 Jahre Gefängnis) möglich.
Wenn es sich um einen Beamten und nicht um eine "private" Person handelt, wird man zusätzlich noch wegen Gewalt gegen Beamte und Hinderung einer Amtshandlung bestraft. Die Maximalstrafen liegen für Ersteres bei 3 Jahren Gefängnis, für Letzteres ein Monat Haft oder 40'000 Franken Busse. Konnte man nicht wissen, dass es sich um einen Beamten handelt (was bei Zivilpolizisten allerdings nur sehr selten der Fall sein wird), entfällt diese Strafverschärfung.
Da die Strafmöglichkeiten für Körperverletzungen mit 10 Jahren ohnehin schon recht weit gehend sind, ist jedoch vor allem die Schwere des Deliktes entscheidend, und nicht, ob ein Polizist, ein Zivilpolizist oder ein Delta angegriffen wurde.