benibunny hat geschrieben:wenns mir recht ist gibt nicht mehr die zugehörigkeit des herkunftslandes zur EU aussschlag, sondern die mitgliedschaft in der UEFA.
das heisst, ein israeli, georgier oder russe ist "nicht-eu ausländer" ein guineer oder brasilianer schon
glaubs. kann das jemand bestätigen oder dementieren?
Dann muss ich das wohl dementieren :-)
Gemäss
http://www.football.ch/nl/cm/reglemente ... tion_d.pdf
ist es so:
Artikel 3 – Nationalität der Spieler
1) Als nationale Spieler gemäss Art. 51 Abs. 2 des Wettspielreglementes SFV
gelten:
– alle Spieler schweizerischer Nationalität;
– alle Spieler mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen
Union
(1) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
(2);
– Spieler anderer Nationalität, welche während mindestens 3 Jahren zwischen
dem 12. und 18. Lebensjahr für einen Klub des SFV qualifiziert waren, oder
eventuell weniger, wenn sie vorher nie für einen ausländischen Verband qualifiziert
waren.
2) Wenn der ausländische Spieler die Voraussetzungen zur Qualifikation als nationaler
Spieler erfüllt (Zeitablauf, Einbürgerung oder anderes), stellt der Klub das
Gesuch an die Spielerkontrolle des SFV. Dieser Spieler gilt erst nach dem entsprechenden
Entscheid des SFV als nationaler Spieler.
(1) Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien inkl.
Nordirland, Irland, Italien, Holland, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien.
(2) Island, Liechtenstein und Norwegen.