NEUES STADION..AM MITTWOCH ENTSCHEIDET REG.RAT..

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Dädalus
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Beitragvon Dädalus » 22.04.04 @ 10:22

@ king

Ist in etwa richtig so, falls keine Sportveranstaltung stattfindet, muss ein Teil der Parkplätze gesperrt werden bzw. darf nicht für das Einkaufszentrum zur Verfügung stehen. Bezüglich Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr ging das Urteil aber gar nicht so weit, ein Ausbau der Busverbindungen an Samstagen und Abenden mit Veranstaltungen im Stadion würde bereits ausreichen. Folgend der Bericht der Pressekonferenz:




Privater Gestaltungsplan Stadion Zürich hat unter Auflagen erste Hürde genommen - Rekurse in der Hauptsache abgewiesen


Der Regierungsrat hat beschlossen, zwei Rekurse gegen die Festsetzung des Gestaltungsplans Stadion Zürich teilweise gutzuheissen, im übrigen werden sie zur Hauptsache abgewiesen. Einen dritten Rekurs sowie eine Stimmrechtsbeschwerde hat der Regierungsrat abgewiesen. Die Rekurrenten wandten sich in erster Linie gegen den Mehrverkehr und die daraus entstehenden Emissionen. Die teilweise Gutheissung bedeutet, dass zwar im Gestaltungsplan Auflagen zu berücksichtigen sind, die den Anliegen der Rekurrenten entsprechen, aber das Bauverfahren kann weiter verfolgt werden, die erste Hürde ist genommen. Gegen diesen Entscheid kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Der Regierungsrat hat sich mit dem komplexen Verfahren, das verschiedenste Gesetzeswerke betroffen hat, eingehend befasst. In der Stimmrechtsbeschwerde ist geltend gemacht worden, die Abstimmungserläuterungen der Stadt Zürich zur Stadion-Vorlage seien „einseitig, suggestiv und propagandistisch“ abgefasst gewesen. Dies habe es den Stimmberechtigten verunmöglicht, sich frei eine eigene Meinung zu bilden. Der Regierungsrat begründet die Ablehnung der Stimmrechtsbeschwerde damit, dass die Anforderungen an eine objektive und sachliche Darstellung in den Abstimmungserläuterungen insgesamt nicht verletzt sind, auch wenn einige Formulierungen als unzulässige Übertreibung zu beanstanden sind.

Zur Ausgangslage der Beanstandungen in den Rekursen ist festzuhalten, dass die Luftbelastung im Gebiet rund um das Hardturmstadion heute schon hoch ist. Die Bestimmungen der Luftreinhalteverordnung, die eingehalten werden müssen, sind der massgebliche Grund für die Auflagen und der Auslöser für die verschärfte Emissionsbegrenzung.

Der Gestaltungsplan ist gemäss Rekursentscheid des Regierungsrates nun insoweit zu ändern, dass 334 Parkplätze der insgesamt geplanten 1250 Parkplätze ausgeschieden und für Kunden und Besucher unzugänglich sein müssen und nur dann dem Publikum offen stehen dürfen, wenn Fussballspiele oder ähnliche Grossveranstaltungen stattfinden. Im Baubewilligungsverfahren muss zudem sichergestellt werden, dass das Angebot der Buslinie 54 bis Betriebsbeginn zumindest an Samstagen und abends verdichtet wird. Unter diesen Umständen kann die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr auch dann als genügend beurteilt werden, wenn die Tramlinie 18 bis zu Betriebsbeginn noch nicht erstellt sein sollte. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist im Baubewilligungsverfahren zu ergänzen und es sind die Belastungen der Luft mit VOC (volatile organic compounds) und PM10 (feindisperse Schwebestoffe mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 Mikrometer) sowie die Schadstoffemissionen während der Bauphase nachzuweisen. Ebenfalls im Baubewilligungsverfahren ist nachzuweisen, dass der Betriebslärm den Anforderungen der Lärmschutzverordnung genügt.

Parkplatzproblematik

Gemäss Gestaltungsplan sind insgesamt 1250 Parkplätze geplant, wovon 100 für eine Park+Ride-Anlage vorgesehen sind. Die verbleibenden 1150 Parkplätze dienen den Kunden und Besuchern der Verkaufsgeschäfte, Restaurants, Freizeitanlagen sowie Büros und der Hauptnutzung (vor allem Sportveranstaltungen) sowie den Beschäftigten. Darin eingeschlossen sind 728 Parkplätze für die Veranstaltungsnutzung im eigentlichen Fussballstadion.

Im Gestaltungsplan wird nun die höchstzulässige Parkplatzzahl überschritten; insbesondere weil die für den Veranstaltungsbetrieb im Stadion erforderlichen Parkplätze auch den Kunden des Einkaufszentrums und den Besuchern der übrigen Nutzungen zur Verfügung stehen sollen. Daran ändert nichts, dass in den Gestaltungsplanvorschriften jährliche Fahrtenlimiten festgesetzt sind, weil diese (zu hohen) Limiten keine wirkliche Begrenzung des motorisierten Individualverkehrs bewirken.

Von den 1150 Parkplätzen sind daher die über das in der Parkplatzverordnung der Stadt Zürich festgelegte zulässige Maximum (816) hinausgehenden 334 Parkplätze auszuscheiden und für die Kunden und Besucher grundsätzlich nicht offen zu halten. Sie können aber dann benutzt werden, wenn Fussballspiele oder andere Grossveranstaltungen im Stadion stattfinden, namentlich, wenn diese Veranstaltungen zu Zeiten stattfinden, wo das Einkaufszentrum noch geöffnet ist oder erst kurz vor Veranstaltungsbeginn schliesst.

Gesenkte Fahrtenlimite kommt im Ergebnis einer verstärkten Emissionsbegrenzung gleich

Da demnach nicht alle 1250 Parkplätze den Kunden und Besuchern bzw. Beschäftigten ganzzeitlich zur Verfügung stehen, sind auch die Fahrtenlimiten herabzusetzen. Die Fahrtenlimiten sind so festzusetzen, dass sie eine wirksame Begrenzung des Individualverkehrs bewirken. Die von 3,40 Mio. pro Jahr (rund 9300 pro Tag) auf 2,70 Mio. gesenkten Fahrten pro Jahr (rund 7'400 pro Tag) während den ersten beiden Betriebsjahren und die entsprechend herabgesetzten Fahrtenlimiten gemäss Fahrtenmodell in den Folgejahren entsprechen im Ergebnis einer verschärften Emissionsbegrenzung.

Frage des Schattenwurfs im Baubewilligungsverfahren zu beantworten

Der Gestaltungsplan ist in Hinsicht auf die Höhe der Bauten nicht zu beanstanden. Hochhäuser sind am vorgesehenen Ort prinzipiell zulässig. Mit einem Gestaltungsplan können ohne weiteres Bauten festgesetzt werden, die von der Regelbauweise abweichen. Zudem sind die Anforderungen an Hochhäuser erfüllt. Im Baubewilligungsverfahren ist allerdings nachzuweisen, dass die Bauten nicht übermässigen Schattenwurf verursachen. Der Gestaltungsplan erfüllt insgesamt die an ein solches Projekt gestellten gesetzlichen Anforderungen.

Im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplan sind weitere Verfahren bei verschiedenen Instanzen hängig (u.a. eine Stimmrechtsbeschwerde, verschiedene Strassenprojekte). Es bestand kein Anlass, das nun dem Regierungsrat vorgelegte Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung der Beschwerden zu sistieren. Ebensowenig ist eine Sistierung erforderlich, bis über die im Zusammenhang mit der Bau- und Zonenordnung 1992/1999 der Stadt Zürich stehenden Rechtsmittelverfahren rechtskräftig entschieden ist. Es sind in diesen Verfahren keine Fragen zu klären, die von entscheidender Bedeutung für das Rekursverfahren Gestaltungsplan Stadion Zürich wären.


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Mido
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Re: stell di

Beitragvon Mido » 22.04.04 @ 10:24

King hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:
züri-latino hat geschrieben:die VCS siecher sött mehr ad wand stelle.... Das Stadion MUSS baut werde!!!


seg no eimal, mer sett mich ad wand stelle... ich mach di sowas vo fertig du verdammte sauhund...
wart numme... irgendwenn krieg ich dich i mini Finger...


Jungs chömet abe, klar sind jetzt a chli emotione im spiel aber grundsätzlich sind mir all für de FCZ!


hehe, dä dieter hät en afall :-))

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Dieter
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Beitragvon Dieter » 22.04.04 @ 10:27

lug das ich DICH nöd afalle ;)

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Mido
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Beitragvon Mido » 22.04.04 @ 10:45

Dieter hat geschrieben:lug das ich DICH nöd afalle ;)


grrr... da hetti dä phil freud dra ;-)

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Netzer
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Yes!!!!!!!!!!

Beitragvon Netzer » 22.04.04 @ 11:08

ZÜRICH – Nächste Runde im Stadion-Streit: Der Zürcher Regierungsrat hat zwei Rekurse gegen den Gestaltungsplan zur Hauptsache abgewiesen.

Ein dritter Rekurs und eine Stimmrechtsbeschwerde wurden vollständig abgewiesen, wie die Regierung bekannt gab. Im Gestaltungsplan sind aber Auflagen zu berücksichtigen, die den Anliegen der beiden Rekurrenten entgegen kommen.
So dürfen 334 der insgesamt 1250 geplanten Parkplätze nur benutzt werden, wenn Fussballspiele oder ähnliche Grossveranstaltungen stattfinden. Zudem muss die Anbindung an den öffentlichen Verkehr verbessert werden.

Nicht beanstandet wurde die Höhe des Stadions. Im Baubewilligungsverfahren muss aber nachgewiesen werden, dass die Bauten nicht übermässig Schatten werfen. Gegen die Entscheide kann beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.

Bis Ende Jahr muss mit dem Bau des Stadions begonnen werden, falls dieses noch rechtzeitig für die EM 2008 bereitstehen soll.
http://www.youtube.com/user/netzer75


"Wer aufhört, besser zu werden,
wird irgendwann aufhören,
gut zu sein."

Kinski
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Re: Tele Züri

Beitragvon Kinski » 22.04.04 @ 11:10

@ sektion mind-i bzw. die "ad wand mit de grüene pisser-siecher"-poster. gab da mal ne punk-band, die hiess dsh: denken soll helfen!

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züri-latino
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Beitragvon züri-latino » 22.04.04 @ 11:30

Der VCS will immer alles verhindern was Zürich noch geiler machen würde...


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