Quelle: Online - Tagi
Einkesselung von FCZ-Fans hat ein Nachspiel für die Polizei
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen einen Gruppenführer der Stadtpolizei eine Strafuntersuchung eröffnet.
Gummischrot fliegt durch die Luft. Ein Wasserwerfer spritzt auf der Badenerstrasse in Richtung Fans. Rund einen Monat vor der Abstimmung über das Hooligan-Konkordat geht die Stadtpolizei am 12. Mai 2013 erstmals hart gegen den unbewilligten, aber üblichen FCZ-Fanmarsch von der Fritschiwiese zum Letzigrund vor. Sie kesselt die Fans ein und treibt sie in die Enge.
Beim Marsch ist es zu keiner Gewalt oder Sachbeschädigung gekommen, aber einige Fans vermummten sich und zündeten illegale Pyros und Knaller, was gemäss Stadtpolizei Auslöser für den Kessel war. Vier Züge, also Einheiten, waren bei der Einkesselung im Einsatz: Blau, Rot, Schwarz und Orange. Der Zug Orange riegelte hinter dem Fanmarsch die Badenerstrasse in Richtung Albisriederplatz ab, einzelne Polizisten setzten nach einem Schiessbefehl ihres Zugführers Gummischrot ein. Ein Geschoss trifft einen FCZ-Fan am Kopf, einen anderen am Auge. Die Bilanz: eine 3 Zentimeter lange Rissquetschwunde an der Stirn eines Mannes und ein geprellter Augapfel einer Frau. Die beiden Verletzten erstatteten Strafanzeige wegen Körperverletzung und Amtsmissbrauchs bei der Kantonspolizei.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung gegen den Zugführer des Zugs Orange eröffnet, wie sie bestätigt. Eine Strafuntersuchung laufe unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Körperverletzung. Genauere Angaben kann die Staatsanwaltschaft aufgrund des laufenden Verfahrens nicht machen. Manuela Schiller, Anwältin der Geschädigten, sagt, dass es bei der Untersuchung wohl darum gehe, ob der Zugführer unter den damaligen Umständen den Schiessbefehl geben durfte.
Gegensätzliche Aussagen
Obwohl nun gegen den Zugführer eine Untersuchung läuft, ist die Anwältin unzufrieden. Denn gegen sieben Polizisten des Zugs Orange ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht weiter. Deshalb hat Schiller eine Beschwerde in Bezug auf drei Polizisten eingereicht. Sie sieht die Bedingungen für eine sogenannte Nichtanhandnahme in diesen Fällen nicht erfüllt. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich drei der Polizisten strafbar gemacht hätten, findet sie.
Denn auch wenn den drei Schützen nicht nachgewiesen werden kann, wer für die Körperverletzung verantwortlich ist, gebe es den Tatbestand der versuchten schweren Köperverletzung, sagt Schiller. Dabei reiche aus, dass ein Polizist unter der vorgeschriebenen Mindestdistanz von 20 Metern geschossen habe und somit, je nach Umständen, in Kauf nehme, dass sich jemand verletze. Ein Polizist sei bei einem Schuss unter 20 Metern nicht mehr vom Schiessbefehl gedeckt, sondern müsse selbst entscheiden, ob die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. «Der Anfangsverdacht, dass jeder dieser drei Polizisten die Verletzung in Kauf nahm, ist sicher zu bejahen. Das reicht für eine Strafuntersuchung», sagt Schiller.
Die Staatsanwaltschaft geht nicht davon aus, dass die Polizisten die Mindestdistanz unterschritten haben. Anwältin Schiller ist vom Gegenteil überzeugt. Dies aufgrund ihrer Rekonstruktion der Ereignisse, die auf Videoaufnahmen und eigenen Messungen basieren. Schiller hat auf dem Polizeivideo den an der Stirn verletzten Klienten anhand einer gelben Einkaufstasche identifiziert. Dieser suchte während des Polizeieinsatzes Schutz im Eingang eines Reisebüros, den Rücken den herannahenden Beamten zugewandt. Im Video erkennt Schiller, wie seine gelbe Tasche auf einmal ausschwenkt. Für sie ist das ein «plausibler» Hinweis dafür, dass ihr Mandant in diesem Moment den Kopf aus der Deckung wandte und am Kopf getroffen wurde. Aufgrund des Abstands vom Eingang des Reisebüros zu den Polizisten geht sie von einer Schussdistanz von etwa 10 Metern aus.
Der vierminütige Film der Polizei dokumentiert den Marsch auf der Badenerstrasse – aber nicht vollständig. Die Kamera filmt, wie der Zug Orange vom Albisriederplatz her zum Fanmarsch aufrückt. Der Wasserwerfer fährt vor. Die Beamten positionieren sich links und rechts des Wasserwerfers. Wasser spritzt, und Polizisten feuern Gummischrot. Der Fanmarsch teilt sich und die Fans flüchten nach links und rechts. Als die Polizisten immer näher zur Menschenmenge aufrücken, schwenkt die Kamera plötzlich weg und filmt kurz die gegenüberliegende Hauswand. Es folgt ein Schnitt. Das nächste Bild zeigt den geschlossenen Kessel.
Schiller findet den Schwenker äusserst problematisch, da just in einer «heiklen Phase» die Geschehnisse nicht dokumentiert sind. Das grenze an «Komplizenschaft». Gegenüber der ermittelnden Kantonspolizei begründete die Stadtpolizei den Schwenker damit, dass das Objektiv nass wurde und deshalb vom Filmer gesäubert werden musste. Für Schiller ist das unglaubwürdig: «Auf den Bildern sieht man keinen Tropfen.»
Hohe Kaution für Beschwerde
Trotz Beschwerde haben die Geschädigten «wohl oder übel» die Nichtanhandnahme akzeptiert, sagt Schiller. Der Grund: eine abschreckend hohe Kaution des Obergerichts von 4500 Franken, die die Geschädigten nicht bereit waren zu bezahlen.
Das Obergericht weist den Vorwurf der abschreckend hohen Kaution zurück. Lukas Huber, stellvertretender Generalsekretär des Obergerichts, sagt, die Kaution für Beschwerden gegen Nichtanhandnahmeverfügungen liege in der Regel zwischen 1000 und 3000 Franken. Bei aufwendigeren Verfahren oder wenn sich die Beschwerde gegen mehrere, anwaltlich vertretene Parteien richte, müsse die Kaution höher angesetzt werden. In diesem Fall hat sich die Beschwerde gegen drei Polizisten mit je einem Anwalt gerichtet.
Eine Kaution sei gemäss Huber im Allgemeinen notwendig, um die mutmasslichen Kosten aus dem Beschwerdeverfahren sicherzustellen. Eine angemessene Kaution sei zudem eine «sinnvolle Hürde» gegen querulatorische Beschwerden. Wer mittellos sei, habe die Möglichkeit, unentgeltliche Rechtspflege zu beantragen.
Mittellos sind die Geschädigten nicht. In Absprache mit ihrer Anwältin haben sie aber beschlossen, die 4500 Franken nicht zu bezahlen – im Wissen, dass wohl wenigstens gegen den Zugführer untersucht wird.
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Einkesselung-von-FCZFans-hat-ein-Nachspiel-fuer-die-Polizei/story/31577046