Z hat geschrieben:sürmel hat geschrieben:So, geb nun auch noch meinen Senf zur Causa Bürki.
Für mich war der Freispruch in zweiter Instanz die richtige Entscheidung. Dies nicht weil ich die Aktion nicht als rotwürdig ansehe, sondern weil der Schiedsrichter (zumindest nach meinem Wissen) zu Protokoll gegeben hat, dass er die ganze (!) Szene im Überblick hatte und die Aktion nicht als Foul taxierte. Meiner Meinung nach ist dies dann ein Tatsachenentscheid, welcher nicht umgestossen werden kann. Anders sieht es in Fällen aus, in welchen der Schiedrichter eine Tätigkeit/Unsportlichkeit nicht oder nicht genau sieht.
Für mich stellt sich daher viel mehr die Frage, was es für den Schiedrichter denn braucht, damit der eine Aktion als Foul betrachtet. Dass nun gestern der Schiedsrichter wieder still bleibt ist für mich die Schande. Solange der Bürki mit den Aktionen ungestraft davon kommt, wird er es wohl weiterhin so machen. Es ist Sache des Verbandes gute Schiedsrichter auf den Platz zu stellen, welche solche Aktionen bestrafen und nicht die Aktion danach selbst zu bestrafen, sofern der Schiedsrichter die Aktion denn gesehen hat.
mit dem ersten teil bin ich nicht ganz einverstanden - magst du dich noch an das böse foul von inler erinnern (gestrecktes bein, gegner verletzt, glaube gegen sion wars...) er hatte nur gelb bekommen - wurde aber im nachhinein für 3 spiele gesperrt.....
zweiter hast du natürlich recht
Das Problem ist, selbst wenn ein Tatsachenentscheid schon umgestossen wurde sollte dies m.E. nicht der Usus sein. Im Sinne von ein Fehler kann nicht durch ein weiterer Fehler wieder gutgemacht werden. Ansonsten müsste die Handhabung mit Tatsachenentscheiden im Ganzen revidiert werden.