Br0EsMeL! hat geschrieben:Ich weiss nicht genau wie das mit dem Musik runterladen geht ... aber ein Kollege von meinem Kollegen saugt mit eMule ... und holt sich die Sachen von http://www.eseldownloads.com/index2.htm
Lukas16 hat geschrieben:Also Kazaa, ist gut und man findet auch recht viel. Ein Gericht hat diese Woche entschlossen das Kazaa nicht geschlossen wird, war zwar nicht in der Schweiz aber wird sehr wahrscheinlich als Präzidenzfall (schreibt man das so?) für andere Länder gelten. Natürlich verwendet man dieses Programm nur zum Austausch eigener Programme oder Lieder :-)
Dieter hat geschrieben:war ein Gericht in Belgien... würde mich aber nicht allzufest in Sicherheit wägen... Mitarbeiter von einem Kollegen haben bereits saftige Bussen für das downloaden von Filmen erhalten.
Das Gerichtsurteil besagt, dass Kazaa nicht zur Herausgabe von Userdaten gezwungen werden kann, wenn ich mich nicht täusche.
Jerkovic hat geschrieben:Dieter hat geschrieben:war ein Gericht in Belgien... würde mich aber nicht allzufest in Sicherheit wägen... Mitarbeiter von einem Kollegen haben bereits saftige Bussen für das downloaden von Filmen erhalten.
Das Gerichtsurteil besagt, dass Kazaa nicht zur Herausgabe von Userdaten gezwungen werden kann, wenn ich mich nicht täusche.
Holland war's, Netherland ;-)
Die umstrittene Internet-Tauschbörse KaZaa ist in den Niederlanden jetzt nach einem international beispiellosen Gerichtsurteil legal...
KaZaa sei nicht für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich, die die Kunden mit Hilfe des Tauschprogramms begingen, entschied der Oberste Gerichtshof der Niederlande am Freitag (19.12.2003) in Den Haag. Die Richter lehnten es ab, eine entsprechende Klage der mit der deutschen Gema vergleichbaren niederländischen Verwertungsgesellschaft Buma neu zu verhandeln. Die KaZaa-Internet- Plattform biete lediglich Software für den digitalen Austausch von Dateien, hieß es in der Begründung. Das Urteil des Hohen Rates hat nach Einschätzung des KaZaa-Anwalts Christian Alberdingk-Thijn auch internationale Bedeutung. Es sei weltweit das 1. Mal, dass sich eine oberste nationale Instanz zu dieser Frage geäußert hat, die auch in anderen Ländern die Gerichte beschäftigt, sagte Alberdingk-Thijn. Die niederländische Entscheidung könne auch als Präzedenzfall für Verfahren in anderen Ländern dienen. Die KaZaa-Gründer Niklas Zennström und Janus Friis bezeichneten das Urteil einem Bericht des Fachmagazins "heise online" zufolge als "historischen Sieg des Internet und für die Verbraucher". Das Urteil des Obersten Gerichtshofs bestätigt eine Entscheidung des Amsterdamer Berufungsgerichts vom Febraur 2002, das ein erstinstanzliches Urteil vom November 2001 aufgehoben hatte. Die erste Instanz hatte KaZaa aufgefordert, das Herunterladen seiner Software zu sperren. Die Buma wirft KaZaa vor, "die umfangreichsten Verstöße der Geschichte gegen das Urheberrecht" zu begehen. Über die Tauschbörse werde auch Musik ausgetauscht, die urheberrechtlich geschützt sei, ohne dass um Erlaubnis dazu nachgesucht werde, hieß es.
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