Spielervater würgt Schiri!Es läuft die zweite Halbzeit zwischen dem FC Flums b und dem FC Rheineck. Ein 21-jähriger Flums-Spieler beschimpft den Schiedsrichter (28), sieht die gelb-rote Karte und rastet aus. Der Spieler versetzt dem Schiri einen Schlag, woraufhin dieser die Partie beim Stand von 3:2 für die Flumser abbricht. Eine 0:3-Niederlage ist wohl die Folge.
Das ist zu viel für den Vater des Übeltäters. In blinder Wut stürmt er das Spielfeld und würgt den Referee, bis dieser zu Boden geht. Es wird noch übler: Neben dem Vater rennen mehrere Zuschauer auf den Rasen, prügeln und treten auf den Schiri ein. Er trägt Prellungen und eine Gehirnerschütterung davon. Es hätte noch viel schlimmer kommen können, doch Vorstandsmitglieder des FC Flums und auch Angehörige der Gäste bringen den Unparteiischen in Sicherheit.
Der Rheinecker Sportchef Gilbert Lapp – er geleitete das Opfer vom Spielfeld in die Garderobe – beschreibt das Erlebte im «St. Galler Tagblatt» so: «Der Spieler tickte völlig aus, der Vater verpasste dem Schiedsrichter Tritte gegen den Kopf. Ich bin seit Jahren nicht mehr so schnell gerannt.»
Der betroffene Spieler sei kein unbeschriebenes Blatt, sei wegen ähnlichen Vergehen schon einmal gesperrt gewesen, erklärt Lapp. Die Mitspieler in der Flumser Ausländermannschaft seien an der Prügelei aber nicht beteiligt gewesen. Sie seien schockiert gewesen, manche hätten sogar geweint.
Und tatsächlich: Es ist zum heulen, was auf der Flumser Banau passiert ist. Flumser Präsident Raoul Gassner im «Tagblatt»: «Es ist eine riesige Katastrophe. So etwas darf nicht passieren – und darf nie mehr passieren.»
Der Spieler muss mit drastischen Strafen rechnen. Das Team, das sich vorwiegend aus Spielern aus dem ehemaligen Serbien-Montenegro und Mazedonien zusammensetzt, wird nicht zwingend ausgeschlossen. Thomas Schmid, Spiko-Präsident des FC Flums: «Man darf Mannschaft und Publikum nicht verwechseln.» Die Anhänger, so Schmid, seien fanatisch.
Von Seiten des SFV erwartet den prügelnden Spieler eine Strafe von mindestens 36 Monaten. Ausserdem dürfte das Opfer Zivilklage gegen die Schläger einreichen. (sme)
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