yellow hat geschrieben:Unter einseitiger Option kann ich mir etwas vorstellen? Was aber, bitte sehr bedeutet "BEIDSEITIGE Option" konkret?
z.B. Muff spielt eine sensationelle Saison. Der FCB will in zurück, aber Muff möchte lieber mit dem FCZ in der CL spielen, wessen Option hat dann mehr Gewicht?
das ist so zu verstehen, dass Muffs Transferrechte bis 2004 bei Basel liegen und er auch bis 2004 vom FC Basel den vereinbarten Lohn auf sein Konto erhält (ausser er wird ausgeliehen).
Bis zu einem festgelegten Datum haben dann beide Parteien das Recht, den Vertrag bis 2004 zu verlängern.
D.h.:
- der FCB hat die Möglichkeit, die Transferrechte um weitere 2 Jahre zu erhalten ohne eine Ablösesumme oder ein unbestimmtes Handgeld dafür zu bezahlen.
- Muff hatte bereits bei Vertragsunterzeichnung im Jahr 2001 (oder wars 2000?) die Gewissheit, mindestens bis 2006 Fussballprofi zu sein und somit bis mindestens dann sein Geld pünklich auf dem Konto zu haben (naja, bei der aktuellen Situation der Fussballvereine ist dies zwar fraglich...).
"BEIDSEITIGE Option" sagt jedoch nichts darüber aus, ob der Spieler ausgeliehen wird oder nicht. Jedoch kann der FCB den Spieler nach Ablauf des jeweiligen Leihvertrages an sich binden (für den FCB spielen lassen).