serbi hat geschrieben:orakel hat geschrieben:Was du schreibst, stimmt bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen. Bei befristeten Arbeitsverträgen gibt es keine Kündigungsmöglichkeit, der Vertrag endet automatisch mit dem Ablauf des Vertrages. Wenn also ein Trainer oder Spieler ein Vertrag bis 30. Juni 2009 hat, endet der Vertrag auf diesen Zeitpunkt, er kann nicht vorher gekündigt werden. Sonst könnte z.B. Hannu seinen Vertrag ja einfach mal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen und nach Berlin gehen...
Auch befristete Verträge kann man kündigen, nur gelten dann andere Bedingungen. Die Kündigung muss im gemeinsamen Einverständnis erfolgen. Man kann allerdings niemanden zwingen zur Arbeit zu kommen. Wenn also jemand einafch nicht mehr kommt, dann muss er wie gesagt Schadenersatz bezahlen. Die 3 Monate waren ja auch nur ein Beispiel aus der normalen Welt. Im Fussball sind es dann schon Mal mehrere Jahre und da kann der Schadenersatz ziemlich hoch werden.
Rechtskunde Seite 31