BUSSE FUER FANVERHALTEN DES FCZ

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Herr Elsener
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Beitragvon Herr Elsener » 13.06.07 @ 13:55

wixer hat geschrieben:Der FCZ ist durch das Verhalten der Fans mit einer Busse belegt worden, sprich materiell geschädigt. Diesen Schaden kann er dem Verursacher auferlegen. Jedoch darf sich der FCZ dadurch nicht bereichern, d.h. er kann nicht mehr verlangen, als sein Schaden (=Busse SFL) ist, evtl. noch eine kleine Umtriebsentschädigung.



Besten Dank. Aber wenn die Busse nun als Schandenersatz bezeichnet werden soll, muss auch ein Schaden nachgewiesen werden. Welchen Schaden hat der SFV erlitten, dass der vom FCZ Schadenersatz fordern kann? Wenn der SFV geltend macht, dass durch die Pyroaktionen allenfalls ein Imageschaden entstanden ist, dann muss er auch erklären können, weshalb in der vergangenen Saison trotzdem so viele Zuschauer in die Stadien strömten wie schon lange nicht mehr. Anderseits müsste der FCZ erklären können, weshalb er Schadenersatz an den SFV bezahlt, obwohl kein Schaden entstanden ist. Kann wirklich von Schadenersatz gesprochen werden, wenn dieser "Schadenersatz" wieder an die Vereine zurück fliesst? Überdies hinaus müsste auch ersichtlich werden, wieviel Prozent dieses "Schadenersatzes" über den SFV wieder in den FCZ zurückfliesst.

Selber bin ich kein Fan von Pyros, da ich ab dem Gestank jeweils beinahe ersticke und Brechreitz kriege. Dennoch würde mich die iuristische Seite interessieren.
[/quote]

völlig falsch!

der verband erteilt dem verein eine busse.
diese busse verursacht dem fcz einen schaden (finanzieller art) so, und jetzt muss der fan für diesen schaden aufkommen. tscheggsch?


wixer
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Beitragvon wixer » 13.06.07 @ 14:04

völlig falsch!

der verband erteilt dem verein eine busse.
diese busse verursacht dem fcz einen schaden (finanzieller art) so, und jetzt muss der fan für diesen schaden aufkommen. tscheggsch?[/quote]

Aber weil der Verband nicht der Staat ist, darf er keine Bussen aussprechen - das steht nur dem Staat zu. Der SFV darf höchstens so was wie verbandsinterne Bussen aussprechen, was ein Nichtverbandsmitglied (wie z.B. ein Fan) nicht interessiert - weil für ihn nicht bindend. Selbst wenn der FCZ gegen solche "Bussen" zivilrechtlich klagen würde, wäre der Ausgang völlig offen.
Oder der SFV verlangt Schadenersatz, sofern irgend ein Schaden nachgewiesen werden kann.

wixer
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Beitragvon wixer » 13.06.07 @ 14:05

.....ausserdem könnten die beschuldigten Fans verlangen, dass der FCZ nachweist, inwiefern er sich gegen diesen Schaden gewehrt hat.....

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Inishmore
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Beitragvon Inishmore » 13.06.07 @ 14:07

wixer hat geschrieben:völlig falsch!

der verband erteilt dem verein eine busse.
diese busse verursacht dem fcz einen schaden (finanzieller art) so, und jetzt muss der fan für diesen schaden aufkommen. tscheggsch?


Aber weil der Verband nicht der Staat ist, darf er keine Bussen aussprechen - das steht nur dem Staat zu. Der SFV darf höchstens so was wie verbandsinterne Bussen aussprechen, was ein Nichtverbandsmitglied (wie z.B. ein Fan) nicht interessiert - weil für ihn nicht bindend. Selbst wenn der FCZ gegen solche "Bussen" zivilrechtlich klagen würde, wäre der Ausgang völlig offen.
Oder der SFV verlangt Schadenersatz, sofern irgend ein Schaden nachgewiesen werden kann.[/quote]


Das stimmt so nicht, der FCZ ist Mitglied des Verbandes er hat sich somit den Reglementen dieses Verbandes zu unterstellen. Die Durchsetzung erfolgt dabei über den Weg der Verbandsgerichtsbarkeit an dessen Spitze der CAS steht. Erst jetzt könnte der FCZ vor ein Zivilgericht gelangen und die Busse anfechten. Das Bundesgericht vertritt aber die Auffassung, dass Mitglieder eines Verbandes sich an die Richtlinien zu halten haben und würde deshalb allerwahrscheinlichkeit nach die Busse stützen. Alle klar?

TRC
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Beitragvon TRC » 13.06.07 @ 14:18

nur komisch, dass roger müller vom sfv auf anfrage einer Tageszeitung, ob es schon vereine gab, die versucht haben die bussen zu überwälzen, antwortete: das wolle man nicht sagen...

sagt ziemlich viel aus, sie haben es schon versucht, sind aber abgeblitzt und wollen es jetzt mit aller möglichkeit durchbringen...

redet doch mal mit einem anwalt (vielleicht nicht dieser rochaix...)

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Maloney
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Beitragvon Maloney » 13.06.07 @ 14:59

Der Punkt ist: Auf vielen Tickets steht hinten drauf, dass der Matchbesucher das Reglement der SFL akzeptiert. Aber reicht das? Ich kann auch auf mein Klingelschild schreiben "Mit dem Klingeln erklären sie sich einverstanden, die Maloney-Regeln zu akzeptieren." Rechtlich hält das aber nicht stand.

Es gibt im Alltag überall solche "Nonsens-Verträge". Auf Kinderspielplätzen stehen zum Beispiel oft Dinge wie "Haftung durch den Eigentümer ausgeschlossen. Eltern haften für ihre Kinder." Das ist totaler Quatsch. Wenn sich ein Kind, auf Grund von fahrlässigen Mängeln am Spielplatz, verletzt, muss der Eigentümer trotzdem haften.

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neinei
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Beitragvon neinei » 13.06.07 @ 17:58

Ihr denkt also, dies kommt noch zu einem grossangelegten Präzedenzfall mit Medien und all dem Seich? Falls ja, Oh mein grosser grosser Gott...

Kommt die...


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