Beitragvon wixer » 13.06.07 @ 13:41
Der FCZ ist durch das Verhalten der Fans mit einer Busse belegt worden, sprich materiell geschädigt. Diesen Schaden kann er dem Verursacher auferlegen. Jedoch darf sich der FCZ dadurch nicht bereichern, d.h. er kann nicht mehr verlangen, als sein Schaden (=Busse SFL) ist, evtl. noch eine kleine Umtriebsentschädigung.[/quote]
Besten Dank. Aber wenn die Busse nun als Schandenersatz bezeichnet werden soll, muss auch ein Schaden nachgewiesen werden. Welchen Schaden hat der SFV erlitten, dass der vom FCZ Schadenersatz fordern kann? Wenn der SFV geltend macht, dass durch die Pyroaktionen allenfalls ein Imageschaden entstanden ist, dann muss er auch erklären können, weshalb in der vergangenen Saison trotzdem so viele Zuschauer in die Stadien strömten wie schon lange nicht mehr. Anderseits müsste der FCZ erklären können, weshalb er Schadenersatz an den SFV bezahlt, obwohl kein Schaden entstanden ist. Kann wirklich von Schadenersatz gesprochen werden, wenn dieser "Schadenersatz" wieder an die Vereine zurück fliesst? Überdies hinaus müsste auch ersichtlich werden, wieviel Prozent dieses "Schadenersatzes" über den SFV wieder in den FCZ zurückfliesst.
Selber bin ich kein Fan von Pyros, da ich ab dem Gestank jeweils beinahe ersticke und Brechreitz kriege. Dennoch würde mich die iuristische Seite interessieren.