BUSSE FUER FANVERHALTEN DES FCZ

Diskussionen zum FCZ
argus

Beitragvon argus » 13.06.07 @ 12:39

Maloney hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist alles nicht so eindeutig- weder für die ein, noch für die andere Seite. Es wir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu einem Prozess (oder Vergleich) kommen.

Vielleicht sollte die Südkurve nächste Saison Rechtsschutzversicherungen anbieten...


ich fürchte für die betroffenen Fans, dass der FCZ durchkommt. Wie richtig gesagt wurde, es geht um Schadenersatz, nicht um das Aussprechen von Bussen.


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Inishmore
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Beitragvon Inishmore » 13.06.07 @ 12:42

argus hat geschrieben:
Maloney hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist alles nicht so eindeutig- weder für die ein, noch für die andere Seite. Es wir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu einem Prozess (oder Vergleich) kommen.

Vielleicht sollte die Südkurve nächste Saison Rechtsschutzversicherungen anbieten...


ich fürchte für die betroffenen Fans, dass der FCZ durchkommt. Wie richtig gesagt wurde, es geht um Schadenersatz, nicht um das Aussprechen von Bussen.

Nein ich glaube nicht dass der FCZ durchkommt. Nicht ohne Beweise siehe den anderen Thread.

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petra
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Beitragvon petra » 13.06.07 @ 12:42

argus hat geschrieben:
Maloney hat geschrieben:Rechtlich gesehen ist alles nicht so eindeutig- weder für die ein, noch für die andere Seite. Es wir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit zu einem Prozess (oder Vergleich) kommen.

Vielleicht sollte die Südkurve nächste Saison Rechtsschutzversicherungen anbieten...


ich fürchte für die betroffenen Fans, dass der FCZ durchkommt. Wie richtig gesagt wurde, es geht um Schadenersatz, nicht um das Aussprechen von Bussen.



der FCZ erhält 10'000 Busse, verlangt aber 3x 10'400.- Schadenersatz....

TRC
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Beitragvon TRC » 13.06.07 @ 12:47

es wird so oder so zu einer gerichtsverhandlung kommen...

im hinblick auf diese versucht der vorstand nun die angeschuldigten einzuschüchtern mit androhungen von betreibungen und aussagen von diversen juristen... muss er ja, er hofft die leute hätten dann angst und würden einfach bezahlen...

selbst wenn einer auf die idee kommen würde den schaden bezahlen zu wollen, wie will er das anstellen?

könnt ihr grad mal 10'000 stutz in 30 tagen auftreiben? ich auf jeden fall nicht...

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Jea
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Beitragvon Jea » 13.06.07 @ 12:50

gemäss gesetz darf nur der schadenersatz verlangen, welchem schaden zugefügt hat, das ist richtig und nur im in der höhe des schadens! sprich in diesem fall mit dem betrag von CHF 10'000 ! keine umtriebsentschädigung oder genugtuung ist rechtens, weil genugtuung (sprich bereicherung, sprich mehr verlangen wie schaden vorhanden) ist nur rechtlich durchsetzbar, bei tod oder verletzung der personen und auch dann nur, bei lebenslangem schaden!
Der Unterlegene spielt nicht, um Meister zu werden und verstaubte Pokale zu ergattern, sondern um seine Ehre mit Stolz zu verteidigen...

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Demokrit
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Beitragvon Demokrit » 13.06.07 @ 13:22

ich war letzten herbst in englang und habe mir sieben spiele angesehen.
von premierleague bis division one.
fazit bzg. fanstimmung:
in england gibt es fast keine fahnen oder choreos weil das nicht inhalt der fankultur ist. sondern dort wird jedes grätschen, jeder gewonnene zweikampf bejubelt und jeder auswechselspieler beim einlaufen angefeuert. die leidenschaft hat dort einen anderen stellenwert und für die menschen ist der fokus nur auf dem rasen.
Die Kritik an anderen hat noch keinem die eigene Leistung erspart. Noël Coward, britischer Dramatiker (1899 - 1973)

wixer
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Wohnort: der wixer hinterlässt überall seine spuren....

Beitragvon wixer » 13.06.07 @ 13:41

Der FCZ ist durch das Verhalten der Fans mit einer Busse belegt worden, sprich materiell geschädigt. Diesen Schaden kann er dem Verursacher auferlegen. Jedoch darf sich der FCZ dadurch nicht bereichern, d.h. er kann nicht mehr verlangen, als sein Schaden (=Busse SFL) ist, evtl. noch eine kleine Umtriebsentschädigung.[/quote]


Besten Dank. Aber wenn die Busse nun als Schandenersatz bezeichnet werden soll, muss auch ein Schaden nachgewiesen werden. Welchen Schaden hat der SFV erlitten, dass der vom FCZ Schadenersatz fordern kann? Wenn der SFV geltend macht, dass durch die Pyroaktionen allenfalls ein Imageschaden entstanden ist, dann muss er auch erklären können, weshalb in der vergangenen Saison trotzdem so viele Zuschauer in die Stadien strömten wie schon lange nicht mehr. Anderseits müsste der FCZ erklären können, weshalb er Schadenersatz an den SFV bezahlt, obwohl kein Schaden entstanden ist. Kann wirklich von Schadenersatz gesprochen werden, wenn dieser "Schadenersatz" wieder an die Vereine zurück fliesst? Überdies hinaus müsste auch ersichtlich werden, wieviel Prozent dieses "Schadenersatzes" über den SFV wieder in den FCZ zurückfliesst.

Selber bin ich kein Fan von Pyros, da ich ab dem Gestank jeweils beinahe ersticke und Brechreitz kriege. Dennoch würde mich die iuristische Seite interessieren.


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