Groli hat geschrieben:News
Mittwoch, 25. April 2007 , sfl
Keine Strafe gegen Gökhan Inler
Der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) hat entschieden, gegen den Spieler Gökhan Inler (FC Zürich) nachträglich keine Strafe auszusprechen. Der FC Sion hatte Inler am 17. April 2007 wegen eines harten Einsteigens gegen den FC Sion-Spieler Kali in der Meisterschaftspartie der Axpo Super League vom 15. April 2007 bei der SFL angezeigt.
Der Einzelrichter begründet seinen Entscheid damit, dass gemäss geltendem FIFA-Recht ein Spieler nachträglich per TV-Beweis nur dann sanktioniert werden kann, wenn der Schiedsrichter auf dem Feld einen offensichtlichen (sofort erkennbaren) Fehlentscheid getroffen hat. Grundsätzlich gilt, dass Tatsachenentscheide der Schiedsrichter nicht durch die jeweiligen Disziplinarkommissionen abgeändert oder aufgehoben werden dürfen (FIFA-Zirkular 948).
Im vorliegenden Fall stand der Schiedsrichter gemäss eigenen Aussagen und bestätigt durch die TV-Bilder in unmittelbarer Nähe der Aktion und hatte zudem freie Sicht. Er taxierte das Einsteigen des Spielers Inler nicht als Foul. Für den Einzelrichter ist klar, «dass anhand der TV-Bilder der Spieler Inler wegen Foulspiels hätte verwarnt oder gar ausgeschlossen werden können». «Da aber der fragliche Vorfall durch den Schiedsrichter klar gesehen und als Tatsachenentscheid anders gewürdigt wurde, ist dies hin zu nehmen. Raum für eine nachträgliche Sanktionierung durch einen Fernsehentscheid besteht hier nicht.»
Züri Bier hat geschrieben:Groli hat geschrieben:News
Mittwoch, 25. April 2007 , sfl
Keine Strafe gegen Gökhan Inler
Der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) hat entschieden, gegen den Spieler Gökhan Inler (FC Zürich) nachträglich keine Strafe auszusprechen. Der FC Sion hatte Inler am 17. April 2007 wegen eines harten Einsteigens gegen den FC Sion-Spieler Kali in der Meisterschaftspartie der Axpo Super League vom 15. April 2007 bei der SFL angezeigt.
Der Einzelrichter begründet seinen Entscheid damit, dass gemäss geltendem FIFA-Recht ein Spieler nachträglich per TV-Beweis nur dann sanktioniert werden kann, wenn der Schiedsrichter auf dem Feld einen offensichtlichen (sofort erkennbaren) Fehlentscheid getroffen hat. Grundsätzlich gilt, dass Tatsachenentscheide der Schiedsrichter nicht durch die jeweiligen Disziplinarkommissionen abgeändert oder aufgehoben werden dürfen (FIFA-Zirkular 948).
Im vorliegenden Fall stand der Schiedsrichter gemäss eigenen Aussagen und bestätigt durch die TV-Bilder in unmittelbarer Nähe der Aktion und hatte zudem freie Sicht. Er taxierte das Einsteigen des Spielers Inler nicht als Foul. Für den Einzelrichter ist klar, «dass anhand der TV-Bilder der Spieler Inler wegen Foulspiels hätte verwarnt oder gar ausgeschlossen werden können». «Da aber der fragliche Vorfall durch den Schiedsrichter klar gesehen und als Tatsachenentscheid anders gewürdigt wurde, ist dies hin zu nehmen. Raum für eine nachträgliche Sanktionierung durch einen Fernsehentscheid besteht hier nicht.»
Meiner Meinung nach kann man kaum mehr Glück haben ... Diese Aktion ist doch deutlich im Filmchen ...
Groli hat geschrieben:News
Mittwoch, 25. April 2007 , sfl
Keine Strafe gegen Gökhan Inler
Der Disziplinarrichter der Swiss Football League (SFL) hat entschieden, gegen den Spieler Gökhan Inler (FC Zürich) nachträglich keine Strafe auszusprechen. Der FC Sion hatte Inler am 17. April 2007 wegen eines harten Einsteigens gegen den FC Sion-Spieler Kali in der Meisterschaftspartie der Axpo Super League vom 15. April 2007 bei der SFL angezeigt.
Der Einzelrichter begründet seinen Entscheid damit, dass gemäss geltendem FIFA-Recht ein Spieler nachträglich per TV-Beweis nur dann sanktioniert werden kann, wenn der Schiedsrichter auf dem Feld einen offensichtlichen (sofort erkennbaren) Fehlentscheid getroffen hat. Grundsätzlich gilt, dass Tatsachenentscheide der Schiedsrichter nicht durch die jeweiligen Disziplinarkommissionen abgeändert oder aufgehoben werden dürfen (FIFA-Zirkular 948).
Im vorliegenden Fall stand der Schiedsrichter gemäss eigenen Aussagen und bestätigt durch die TV-Bilder in unmittelbarer Nähe der Aktion und hatte zudem freie Sicht. Er taxierte das Einsteigen des Spielers Inler nicht als Foul. Für den Einzelrichter ist klar, «dass anhand der TV-Bilder der Spieler Inler wegen Foulspiels hätte verwarnt oder gar ausgeschlossen werden können». «Da aber der fragliche Vorfall durch den Schiedsrichter klar gesehen und als Tatsachenentscheid anders gewürdigt wurde, ist dies hin zu nehmen. Raum für eine nachträgliche Sanktionierung durch einen Fernsehentscheid besteht hier nicht.»
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