Derogator hat geschrieben:Muss hier doch noch eingreifen. Ich nehme an, du beziehst dich dabei auf Flo, der denselben (sorry: ) Unsinn erzählt.
Folgendermassen verhält es sich:
Eine polizeiliche Überprüfung der Identität (Ausweiskontrolle) ist ein Eingriff in das Recht auf Privatspäre (Art. 13 Bundesverfassung) und muss daher nach Art. 36 BV gerechtfertigt sein, d.h. auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, im öffentlichen Interesse stehen und verhältnismässig sein.
Eine grundlose Überprüfung gilt als absolut unzulässiger Eingriff in den Kerngehalt des Grundrechts.
Eine polizeiliche Festnahme ist ein Eingriff in die Bewegungsfreiheit und damit in die persönliche Freiheit (Art. 10 BV). Für eine Rechtfertigung gilt dasselbe wie zur Privatsphäre.
Beurteilt wird jeweils der Einzelfall. In einigen der Extremfälle (Jugendliche unter 16) könnte die Festnahme sogar als schwerer Eingriff gewertet werden. Die Polizeiverordnung würde dann diese Eingriffe nicht decken.
Ansonsten bedingt eine polizeiliche Festnahme in jedem Fall einen begründeten Tatverdacht bezüglich eines Vergehens oder Verbrechens (Wird so auch in der Zürcher Strafprozessordnung stehen.).
Wenn sich in einem Zug mit 600 Personen vielleicht 20 Personen durch Sachbeschädigungen, Angriffe, Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz etc. konkret strafbar gemacht haben, reicht das einfach nicht, um über 400 Personen festzunehmen.
entweder du erzählst einfach chabis, oder du studierst an einem ganz gschpässigen ort...
vielleicht war der polizeieinsatz nicht verhältnismässig oder der sache der fankultur nicht dienlich, aber rechtmässig war er auf 100