Endlich ein Sieg

Diskussionen zum FCZ
H.Ganz
Beiträge: 59
Registriert: 22.10.02 @ 10:25

Endlich ein Sieg

Beitragvon H.Ganz » 25.11.02 @ 16:13

Der FC Zürich gewinnt Pilotprozess gegen National-Liga

Der FC Zürich hat ein auch für den ganzen Fussballverband (SFV) und die National-Liga (NL) wegweisendes Schiedsgerichtsverfahren gewonnen.

Der Streitfall zwischen dem Stadtklub und der NL geht auf das Fanverhalten von Personen, die dem FC Zürich zugerechnet wurden, anlässlich des Spiels FC Luzern - FC Zürich vom 8. September 2001 zurück. Die Disziplinarkommission der National-Liga büsste den FCZ wegen Verfehlungen der Zürcher Fans anlässlich dieses Auswärtsspiel mit 3000 Franken. Gegen diese Sanktion leitete der Stadtklub aus grundsätzlichen Erwägungen ein Schiedsgerichtsverfahren gegen die NL ein. Der Klub verlangte die Aufhebung der Busse, weil den FCZ für Verfehlungen von Fans bei Auswärtsspielen kein Verschulden treffe und zudem für die Ausfällung von Sanktionen keine genügende Rechtsgrundlage innerhalb des SFV und der NL existiere. Das Schiedsgericht erkannte, dass dem FC Zürich in der Tat für das ungebührliche Verhalten der Fans ein Verschulden hätte nachgewiesen werden müssen. Im Weiteren hielt das Gericht fest, dass die statutarischen und reglementarischen Grundlagen des SFV und der NL nicht ausreichten, um einen Sachverhalt, bei welchem ein Verschulden von Vereinsorganen nicht nachgewiesen wird oder nachgewiesen werden kann, mit disziplinarischen Massnahmen gegen den Gastklub zu ahnden.

Das Schiedsgericht hat deshalb die Klage des FC Zürich gegen die NL vollumfänglich gutgeheissen und den Entscheid der Disziplinarkommission der NL aufgehoben. Die Verfahrenskosten von rund 40'000 Franken wurden der NL auferlegt, zudem wurde die NL verpflichtet, sämtliche Verfahrenskosten des FC Zürich zu bezahlen.

Auf Grund dieses Urteils, das von der NL noch mit Nichtigkeitsbeschwerde an das Berner Obergericht gezogen werden kann, werden nun SFV und NL die Reglemente im Bereich Sicherheit und Verantwortlichkeit der Klubs anpassen müssen.

Der FC Zürich legt im Zusammenhang mit diesem Verfahren Wert auf die Feststellung, dass gegen die Fanauswüchse im Fussball alle erdenklichen und zumutbaren Massnahmen getroffen werden müssen. Diesbezüglich sind jedoch nicht nur die Klubs, sondern auch SFV und NL gefordert; letztere haben sich bis anhin vorwiegend mit der Ausfällung von Geldstrafen gegenüber den Klubs begnügt, statt aktiv und konstruktiv bei der Bekämpfung von Fanauswüchsen im Sport mitzuhelfen. In jedem Fall haben - dies hat das Schiedsgericht unmissverständlich festgehalten - SFV und NL bei ihrer Sanktionspraxis die rechtlichen Leitplanken zu berücksichtigen.

FUSSBALLCLUB ZÜRICH
Dr. Urs Scherrer, Vizepräsident


Benutzeravatar
Florian
Beiträge: 6314
Registriert: 01.10.02 @ 18:05

Beitragvon Florian » 25.11.02 @ 16:29

Die Fussballmafia SFV hat ein Gerichtsverfahren verloren? Wie kann denn so was passieren? Waren die Bestechungsgelder zu spät eingetroffen? ;-)

Gruess Florian

Benutzeravatar
Stu
Phil
Beiträge: 4172
Registriert: 23.09.02 @ 10:48

Beitragvon Stu » 25.11.02 @ 16:31

Es geschehen noch Zeichen und Wunder ....

Wobei ich schon gerne festhalten möchte, dass man der Lösung des Problemes hiermit keinen Schritt näher gekommen ist ;-(

Aber, man hat immerhin die Schuld von sich gewiesen. Ist doch auch was.

Der Sieg gegen die Mafia Bande von Bern ist aber, in anbetracht seiner Einzigartigkeit, schon zuckersüss...

Benutzeravatar
flo
Linker Verteidiger
Beiträge: 2558
Registriert: 23.09.02 @ 15:36
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Re: Endlich ein Sieg

Beitragvon flo » 25.11.02 @ 17:05

Dieser Sieg mag mich nicht so recht freuen. Denn die Argumentation - "wir können nix tun" - ist nicht nur billig, sondern angesichts der realen Umstände und einem Vergleich mit GC oder FCB auch juristisch unhaltbar. Das einzige mögliche Argument (das offenbar auch den Ausschlag gegeben hat) ist die fehlende Rechtsgrundlage in den SFV- bzw. NL-Statuten.

Im Übrigen steht m.E. der Streitwert, nämlich Fr. 3000, in einem krassen Missverhältnis zum Prozessrisiko. Bei einer Niederlage, die auf Grund der wenig überzeugenden Argumentation des FCZ betreffend Verschulden durchaus möglich gewesen war (und immer noch möglich ist), droh(t)en nämlich Kosten im Rahmen von Rund Fr. 100000. Sich auf solche Prozessrisiken einzulassen, ist - auch wenn es sich im konkreten Fall gelohnt hat - finanziell verantwortungslos.

Gruss Flo
SchwarzRotGold

Benutzeravatar
Florian
Beiträge: 6314
Registriert: 01.10.02 @ 18:05

Beitragvon Florian » 25.11.02 @ 17:07

Und beliebter wird sich der FCZ (allen voran unser Superjurist und Vizepräsident Urs Scherrer) so auch nicht machen, obwohl noch unbeliebter geht eh nicht mehr...

Gruess Florian

Benutzeravatar
Jerkovic
Beiträge: 2996
Registriert: 02.10.02 @ 15:03
Wohnort: Westtribüne Mitte I Reihe 2 Platz 17
Kontaktdaten:

Re: Endlich ein Sieg

Beitragvon Jerkovic » 25.11.02 @ 17:09

flo hat geschrieben:Im Übrigen steht m.E. der Streitwert, nämlich Fr. 3000, in einem krassen Missverhältnis zum Prozessrisiko. Bei einer Niederlage, die auf Grund der wenig überzeugenden Argumentation des FCZ betreffend Verschulden durchaus möglich gewesen war (und immer noch möglich ist), droh(t)en nämlich Kosten im Rahmen von Rund Fr. 100000. Sich auf solche Prozessrisiken einzulassen, ist - auch wenn es sich im konkreten Fall gelohnt hat - finanziell verantwortungslos.

Gruss Flo


Salü Flo,

kennst Du die genaue Argumentation, welche im Rekurs festgehalten wurde? Verantwortungslos ist ein grosses Wort !!
"Genau: Wie'd Affe: Scho chratze, bevor's überhaupt biisst."
Forums-Beitrag von Bostero am 28.04.07 @ 17:48 //www.fczforum.ch/phpbb2x/letzigrund-t14688.html

Benutzeravatar
flo
Linker Verteidiger
Beiträge: 2558
Registriert: 23.09.02 @ 15:36
Wohnort: Zürich
Kontaktdaten:

Re: Endlich ein Sieg

Beitragvon flo » 25.11.02 @ 17:17

Jerkovic hat geschrieben:kennst Du die genaue Argumentation, welche im Rekurs festgehalten wurde?


Sie lässt sich ziemlich genau aus dem Communiqué ablesen.

Ausserdem wäre der Prozess auch bei einer überzeugenden Begründung wenig sinnvoll. Denn er lohnt sich erst ab einer Siegeswahrscheinlickeit von 97%. Und auch mit sehr guten Argumenten und gleichzeitig einer fahrlässigen Prozessführung der Gegenpartei kommt man erfahrungsgemäss nicht auf über 80% Gewinnaussichten...

Gruss Flo
SchwarzRotGold


Zurück zu „Fussball Club Zürich“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: chiiswaerch und 238 Gäste