Die Betriebs-AG ist für den Spielbetrieb der 1. Mannschaft und der U21-Mannschaft zuständig. Der Verein FCZ lediglich für die Junioren. Die befürchtete Fusion würde als zwischen unserer Betriebs AG und der GC Fussball AG abgeschlossen werden. Macht auch von der Rechtsform her Sinn, da im Spielbetrieb der NL mW nur Kapitalgesellschaften (also AG's) zugelassen sind. Wenn man also eine Fusion wirklich verhindern will, muss man Aktionär werden. Da aber Sven Hotz mW die Aktienmehrheit hat, stellt sich dieses Thema im Moment kaum
Ich habe immer gemeint, und ich meine noch immer, dass es ohne ein Ja der Vereins-GV keine Fusion geben kann. Bereits die Art. 23 und 48 der FCZ-Statuten sind so zu verstehen. Detailregelungen über ein Fusionsverfahren - u.a. die Statuierung eines Zweidrittelmehrs - würden keinen Sinn machen, wenn eine Zustimmung der Vereins-GV gar nicht erforderlich wäre.