Rangelei mit Polizisten nach einem FCZ-Match/NZZ von heute

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realtiger
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Rangelei mit Polizisten nach einem FCZ-Match/NZZ von heute

Beitragvon realtiger » 14.03.03 @ 8:30

Aus dem Bezirksgericht Zürich
Rangelei mit Polizisten nach einem FCZ-Match
Bedingte Gefängnisstrafen für zwei Fans

mbm. Es war am Sonntag, 7. April 2002, gegen 18 Uhr: Der FC Zürich hatte nach einem trostlosen Spiel gegen den FC Lugano 0:2 verloren. Unter einigen zum Teil alkoholisierten FCZ-Fans war die Stimmung trotzdem recht ausgelassen. Rund 50 Personen setzten und legten sich bei der Verzweigung Herdern-/Baslerstrasse, vor dem Restaurant Zic-Zac, auf die Strasse und behinderten die Polizei, die mit einem Einsatzfahrzeug unterwegs war. Eine 25-jährige Frau liess sich dazu hinreissen, in die Beifahrertüre des Polizeiautos zu treten, wobei eine Delle und ein Schaden von 1571 Franken entstanden.

Der Freundin zu Hilfe geeilt
Als die Polizisten ausstiegen und Elemente zur Verkehrssignalisierung einsammeln wollten, wurden sie von der Fan-Gruppe angepöbelt, und jemand entwendete den Zündschlüssel aus dem Auto. Da wollten die Polizisten die Personalien der 25-jährigen Frau erfragen, weshalb sie vom Einsatzleiter am Arm festgehalten wurde. Diese Aktion rief den Freund der Frau, einen 22-jährigen Fan, auf den Plan, der sich zusammen mit weiteren Personen auf den Polizisten stürzte und ihn zu Boden warf. Der 43-jährige Mann wurde leicht verletzt, sein Overall leicht beschädigt. Weil die Polizisten die Frau abführten, wurden sie vom Mob mit Steinen und Dosen beworfen. Der Freund begab sich später freiwillig auf die Wache, brachte den Zündschlüssel zurück - und wurde auch in Haft genommen.

«Mit Kanonen auf Spatzen geschossen»
Auf Grund dieses Vorfalls klagte die Bezirksanwaltschaft die beiden Fans an wegen Sachbeschädigung und Landfriedensbruch. Der Frau wurde zusätzlich Hinderung einer Amtshandlung vorgeworfen, dem Mann Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Für beide lautete der Antrag auf je 2 Monate Gefängnis bedingt. Die Angeklagten waren vor einem Einzelrichter am Bezirksgericht Zürich in der Sache geständig, nur den Schlüssel wollten sie nicht entwendet haben. Diesen habe irgendjemand an sich genommen, und er sei dann unter den Fans von einem zum nächsten geworfen worden, um die Polizisten zu ärgern. Der Angeklagte gab an, nur seiner Freundin zu Hilfe geeilt zu sein, als diese grob angefasst und festgenommen wurde. Die Verteidigerin beider Angeklagten plädierte auf Freisprüche, allenfalls auf milde Strafen. Hier werde mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der Einzelrichter verurteilte schliesslich die Angeklagte wegen Hinderung einer Amtshandlung und Sachbeschädigung zu 10 Tagen Gefängnis bedingt, den Angeklagten wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie wegen Sachbeschädigung zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Tagen. Vom Vorwurf des Landfriedensbruchs wurden beide freigesprochen.


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