EscaPe hat geschrieben:
das ist ja der hier..
Sorry, können wir nicht aufhören, hier zu spekulieren, welcher nun auf welchem Bild zu sehen ist, wer's war etc. Seine Strafe wird er bekommen, wenn er's war, trotzdem gehört auch ihm ein gewisser Schutz des Persönlichkeitsrechts (und nein, ich will da nichts rechtfertigen). Einerseits den Blick kritisieren, weil er noch vor den Justizorganen vorprescht, und dann selber wieder mit Bildern rumjonglieren (es ist der da... - Fingerzeig)...
Der Blick wurde ja bereits vom Presserat kritisiert. Heute hats in der NZZ auch noch einen Artikel («Die Öffentlichkeit ist kein Hilfssheriff»), in dem Markus Schefer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel, sagt, gemäss Praxis des Bundesgerichts sei es nicht zulässig, dass Medien die Identität von aus ihrer Sicht mutmasslichen Tätern entblössten, sei es durch Nennung der Namen oder durch die Veröffentlichung eines Bildes, auf dem die Gesichter erkennbar seien. Dies ist laut Schefer persönlichkeitsverletzend und dient nur dazu, das Sensationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu stillen. Nur wenn es sich beispielsweise um gemeingefährliche Täter handle, von denen eine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgehe, sei der Abdruck erkennbarer Gesichter gerechtfertigt, so Schefer.