Glarona hat geschrieben:Sektor D hat geschrieben:St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt
Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass sich ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilen? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen...
Ich vermute mal das die Menge an Pyro die Er zu Hause gehortet hat, einfach unter das Sprengstoffgesetz gehen
und darum auch die Höhe der Strafe.
In diesem Prozess ging es nur um den Böller und Rauchtopfwurf.
Durch den Knall eines Böllers, ein sogenannter Kreiselblitz, und den Funkenflug erlitt ein Zuschauer einen irreversiblen Hörschaden.
Verurteilt wird der Ostschweizer wegen schwerer Körperverletzung aufgrund des verursachten Hörschadens beim Zuschauer, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.