Solaris hat geschrieben:heisst das wenn der polizist behauptet du haltest dich nicht an das rayonverbot oder an die meldepflicht wirst du eingebuchtet für den ganzen Spieltag?
Und das nicht nur bei Spielen vom FCZ, sondern auch ZSC und GCN?
unglaublich das so was beim bundesgericht durchkommt...
Nein, das heisst es nicht.
Es geht um Punkt 3 b der Beschwerde (Seite 15):
http://www.referendum-bwis.ch/Beschwerde_ZRH.pdfUm der stichhaltigen Rüge nicht stattgeben zu müssen, hat der Referent folgenden Fall konstruiert: Jemand hat ein Rayonverbot, missachtet dieses und wird verhaftet. Dann könnte das Rayonverbot als gesetzliche Verpflichtung im Sinne von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK betrachtet werden und der Polizeigewahrsam wäre somit rechtens.
Das Dumme ist nur: Bei der Missachtung eines Rayonverbots ist gar kein Polizeigewahrsam vorgesehen, viel mehr gibt es eine Anzeige wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (Art. 292 StGB), allenfalls auch eine Meldeauflage. Zudem ist eine amtliche Verfügung keine gesetzliche Verpflichtung.
Für die Anordnung von Polizeigewahrsam (Art. 8 Konkordat)
http://www.referendum-bwis.ch/konkordat.pdf ist weder ein Rayonverbot noch eine Meldeauflage zwingend, Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK ist somit nicht erfüllt.
Ein Richter hat in der Diskussion darauf hingewiesen, dass sich die Darstellung des Referenten nicht mit dem Konkordatstext deckt und den Antrag gestellt, die Beschwerde gutzuheissen. Ein Richter meinte noch. aufgrund der Tatsache, dass der Referent fast eine Stunde brauchte, um die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams zu "beweisen", könnte vermutet werden, dass der "Beweis" nicht sauber sei. Es gab in der Abstimmung trotzdem ein 4:1.
Das weitere Vorgehen kann erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils evaluiert werden.
EDIT: Peinlich für das Gericht war, dass etwa 100 Studenten des 5. Semesters der juristischen Fakultät der Uni Zürich diesem Affentheater beiwohnten.