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parmigiana
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon parmigiana » 04.10.10 @ 15:35

Beschwerde gegen den Beschluss zum Beitritt des Kantons Zürich zum BWIS-Konkordat:

öffentliche Urteilsberatung Bundesgericht am Mittwoch, 13. Oktober 2010, 10.00 Uhr
in Lausanne, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1005 Lausanne

Die Urteilsberatung ist öffentlich.


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devante
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon devante » 13.10.10 @ 14:59

Den Hooligans gehts an den Kragen

Das Bundesgericht hat die im Hooligan-Konkordat vorgesehenen Massnahmen abgesegnet. Unter anderem darf die Polizei neu Namen von Gewalttätern an Klubs und Stadionbetreiber weitergeben.

Serben wüten in Genua – 14 Verletzte«Espenmoos»-Randalierer: Noch zwei Hooligans verurteiltBasel: 7 Hooligans erhalten EinreisesperreVor CL-Kracher: Massenschlägerei in Basler InnenstadtRapperswil-Jona: Mit «Big Brother» gegen die HooligansFür die Hooligans wird die Luft immer dünner. Laut Gericht ist insbesondere der vorsorgliche Polizeigewahrsam gegen unbelehrbare Gewalttäter mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. In dem auf 2010 in Kraft getretenen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen sind als Mittel im Kampf gegen Hooligans Rayonverbote, Meldepflichten und Polizeigewahrsam vorgesehen. Zusätzlich wird der Polizei erlaubt, die Namen von Gewalttätern an Klubs und Stadionbetreiber weiterzuleiten.

Gegen den Konkordats-Beitritt des Kantons Zürichs gelangten mehrere Privatpersonen und Organisationen ans Bundesgericht, unter ihnen die demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich. Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung hat die Beschwerde an ihrer Beratung vom Mittwoch nun abgewiesen.

Umstritten war unter den Richtern in Lausanne einzig die Anordung des Polizeigewahrsams. Eine Mehrheit von vier der fünf Richter kam schliesslich zum Schluss, dass diese Massnahme mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu vereinbaren ist.

Ultima Ratio

Laut Gericht ist davon auszugehen, dass der vorsorgliche Polizeigewahrsam nur angeordnet werden darf, wenn ein Rayonverbot oder eine Meldepflicht zuvor erfolglos geblieben sind. In diesem Fall sei der Polizeigewahrsam im Sinne der EMRK «zur Durchsetzung der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht» erforderlich.

Zu beachten sei weiter, dass der Polizeigewahrsam angekündigt werde und so im Einzelfall einer gerichtlichen Prüfung offenstehe. Einig waren sich die Richter darin, dass durch die vorgesehenen Massnahmen die Unschuldvermutung und die Versammlungsfreiheit betroffener Personen nicht verletzt wird.

Rayonverbote im Einzelfall prüfen

Was Rayonverbote betrifft, räumt das Gericht ein, dass damit das Problem von Gewalt an Sportanlässen nicht endgültig zu lösen ist. Als Gegenmassnahmen seien sie aber trotzdem geeignet. Ob ein Rayonverbot jeweils gerechtfertigt sei, müsse und könne im Einzelfall geprüft werden.

Unproblematisch sei, dass die Behörden den Organisatoren Stadionverbote gegen Personen empfehlen dürften, die bereits mit Gewalt in Erscheinung getreten seien. Betont wurde schliesslich, dass die Schweiz mit den Massnahmen nur ihren internationalen Verpflichtungen bei der Bekämpfung von Hooliganismus nachkommt.

Das Eidgenössische Parlament hatte 2007 unter anderem mit Blick auf die Fussball-EM Massnahmen gegen Hooligans beschlossen, die wegen Zweifeln an der Zuständigkeit des Bundes aber bis Ende 2009 befristet wurden. Die Kantone schlossen deshalb das Konkordat, dem mittlerweile alle Kantone beigetreten sind.

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Solaris
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon Solaris » 13.10.10 @ 16:20

heisst das wenn der polizist behauptet du haltest dich nicht an das rayonverbot oder an die meldepflicht wirst du eingebuchtet für den ganzen Spieltag?
Und das nicht nur bei Spielen vom FCZ, sondern auch ZSC und GCN?

unglaublich das so was beim bundesgericht durchkommt...
10.5.2008 - FC Thun : FCZ AUCH ICH ÜBERLEBTE MUHEN !!

macau
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau » 15.10.10 @ 8:48

Solaris hat geschrieben:heisst das wenn der polizist behauptet du haltest dich nicht an das rayonverbot oder an die meldepflicht wirst du eingebuchtet für den ganzen Spieltag?
Und das nicht nur bei Spielen vom FCZ, sondern auch ZSC und GCN?

unglaublich das so was beim bundesgericht durchkommt...


Nein, das heisst es nicht.

Es geht um Punkt 3 b der Beschwerde (Seite 15): http://www.referendum-bwis.ch/Beschwerde_ZRH.pdf

Um der stichhaltigen Rüge nicht stattgeben zu müssen, hat der Referent folgenden Fall konstruiert: Jemand hat ein Rayonverbot, missachtet dieses und wird verhaftet. Dann könnte das Rayonverbot als gesetzliche Verpflichtung im Sinne von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK betrachtet werden und der Polizeigewahrsam wäre somit rechtens.

Das Dumme ist nur: Bei der Missachtung eines Rayonverbots ist gar kein Polizeigewahrsam vorgesehen, viel mehr gibt es eine Anzeige wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (Art. 292 StGB), allenfalls auch eine Meldeauflage. Zudem ist eine amtliche Verfügung keine gesetzliche Verpflichtung.

Für die Anordnung von Polizeigewahrsam (Art. 8 Konkordat) http://www.referendum-bwis.ch/konkordat.pdf ist weder ein Rayonverbot noch eine Meldeauflage zwingend, Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK ist somit nicht erfüllt.

Ein Richter hat in der Diskussion darauf hingewiesen, dass sich die Darstellung des Referenten nicht mit dem Konkordatstext deckt und den Antrag gestellt, die Beschwerde gutzuheissen. Ein Richter meinte noch. aufgrund der Tatsache, dass der Referent fast eine Stunde brauchte, um die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams zu "beweisen", könnte vermutet werden, dass der "Beweis" nicht sauber sei. Es gab in der Abstimmung trotzdem ein 4:1.

Das weitere Vorgehen kann erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils evaluiert werden.

EDIT: Peinlich für das Gericht war, dass etwa 100 Studenten des 5. Semesters der juristischen Fakultät der Uni Zürich diesem Affentheater beiwohnten.

parmigiana
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon parmigiana » 01.11.10 @ 12:56

Zero tolerance ad absurdum ......

Freiburger Nachrichten 30.10.10

Freiburger Polizist kassiert schweizweit Stadionverbot

Während eines Play-off-Spiels Gottéron - Servette bespuckte ein
Polizist Spieler und Personal von Servette. Dafür hat er ein Jahr
Stadionverbot erhalten.

Pierre-Andre Sieber/La liberté

Freiburg Die Kantonspolizei Freiburg und der Sicherheitsdienst des HC
Freiburg-Gottéron gehen bei Sportanlässen nach der
Null-Toleranz-Maxime vor. Und das mit Erfolg. Weil dies ein Polizist
der Kriminalpolizei vergessen hat, kassierte er ein Stadionverbot, das
in der gesamten Schweiz gültig ist. Nach Pierre Nidegger, Kommandant
der Kantonspolizei Freiburg, wurde der fehlbare Polizist zudem in der
sogenannten Hooligan-Datenbank, Hoogan, eingetragen.

Was ist geschehen? Der Vorfall ereignete sich bereits im März.
Während eines Play-off-Spiels Gottéron - Servette rastete derKriminalpolizist, der das Spiel privat besuchte, aus. Am Ende des
Matchs bespuckte er sowohl Spieler als auch technisches Personal von
Servette.

Allerdings wurde der Polizist dabei vom Sicherheitsdienst des damals
noch St. Leonhard genannten Stadions (heute FKB-Arena) gesehen.
Zusätzlich erfassten ihn die Videokameras während der Tat. Als der
Sicherheitsdienst jedoch versuchte, den Mann festzunehmen, versuchte
er zu fliehen, allerdings erfolglos, wie Polizeikommandant Pierre
Nidegger bestätigt.

Danach nahm der Sicherheitsdienst die Identität des Mannes auf, erst
mal ohne zu wissen, dass es sich dabei um einen Polizisten handelte.
"Das haben wir erst danach erfahren", sagt Jacques Sottas,
Verantwortlicher des Sicherheitsdienstes von Gottéron. Dadurch ändere
sich aber nichts. "Er hat eine Tat begangen, die sanktioniert werden
muss", erklärt Sottas. Man sei vorgegangen wie bei jedem
Normalsterblichen.

Durchgegriffen hat auch Polizeikommandant Nydegger: Der Polizist hat
nach einer Administrativuntersuchung eine Verwarnung erhalten. Eine
zweite könnte für den Polizisten die Kündigung bedeuten. bearbeitet
von hw/FN

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din Vater
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater » 01.11.10 @ 13:03

parmigiana hat geschrieben:Nach Pierre Nidegger, Kommandant
der Kantonspolizei Freiburg, wurde der fehlbare Polizist zudem in der
sogenannten Hooligan-Datenbank, Hoogan, eingetragen.

[...]Am Ende des Matchs bespuckte er sowohl Spieler als auch technisches
Personal von Servette.


Wow, ganz grosses Kino!

Da stellt sich mir doch die Frage, ob der Alex Frei auch einen Hoogan Eintrag hat?
stolzer Träger der Arroganz-Kappe

parmigiana
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Re: Fansicht.ch

Beitragvon parmigiana » 01.11.10 @ 13:32

Bei der Einführung der nationalen Datenbank Hoogan hat Herr Voegeli von der Zentralstelle Hooliganismus (bei der Stadtpolizei Zürich angegliedert) noch versprochen, dass seine Stelle als eine Art Triagestelle alle SV überprüfe. Nur solche, welche aufgrund von nachweislich erfolgten Gewalttaten ausgesprochen worden seien, würden dann auch in dieser Datenbank landen. SV, welche aus anderen Gründen (nicht Gewalt) ausgesprochen worden seien, würden hingegen nicht in de Datenbank landen. Es ist nun halt eine Definitionsfrage oder Ansichtssache, ob Bespucken bereits eine Gewalttat ist oder nicht.


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