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1800 Franken Entschädigung statt Knast für GC-Hooligan
Das Zürcher Obergericht hat eine erstinstanzliche Strafe für einen Fussball-Hooligan deutlich entschärft. Und der «zur Gewalt neigende», nach neuem Recht verurteilte Fussballfan bekommt sogar noch Geld ausbezahlt.
Die Vorinstanz hatte im letzten April eine Busse von 2000 Franken ausgesprochen, die der Angeschuldigte nicht akzeptierte. Das Obergericht auferlegte ihm nun auch keine Gerichtskosten mehr, sondern sprach ihm sogar eine Prozessentschädigung von 1800 Franken für die anwaltliche Vertretung zu.
Zwei Vorfälle
Die Polizei stuft den 26-jährigen Schweizer, der jeweils bei Fussballspielen im GC-Ultra-Fansektor die Sprechchöre mit einem Megaphon anstimmt und die Stimmung anheizt, als zu Gewalt neigend ein. Die Staatsanwaltschaft klagte ihn wegen zwei Vorfällen ein.
Im ersten Fall ging es um Gewalt und Drohung gegen Beamte. Am 2. April 2005 soll er nach dem Spiel GC - Schaffhausen im Hardturmstadion an Tumulten teilgenommen haben. Gemäss Anklage stellte er einem Polizisten das Bein.
Am 21. August 2004 hatte sich das Mitglied des radikalen GC- Fanclubs Bulldogs nach der Partie GC - Xamax einer Polizeikontrolle entzogen. Er stelle sich jedoch später freiwillig.
Neues, milderes Recht
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von 30 Tagen. Das Bezirksgericht sah das Beinstellen aufgrund von zwei Entlastungszeugen als nicht erwiesen an. Die Busse von 2000 Franken sprach sie für den zweiten Vorfall aus und zwar wegen Hinderung einer Amtshandlung.
Die Verteidigerin erreichte vor Obergericht eine Strafsenkung nach dem neuen, milderen Recht. Die Richter verzichteten aufgrund des leichten Verschuldens auf eine Geldbusse und setzten eine bedingte Geldstrafe von fünf Tagessätzen à 50 Franken fest. Die Probezeit beträgt zwei Jahre.