Kobayashi hat geschrieben:Rechtsmittel? Ganz klar staatsrechtliche Beschwerde vors Bundesgericht wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte, i.c. wegen Art. 9 BV (Willkür), da aber nicht selbstständig einklagbar wegen Verletzung des Fair Trial-Gebots nach Art. 30 BV.
Und wenns doch nicht gehen sollte, einfach entnervt schrill in den Himmel quäken, hat wenigstens einen therapeutischen Zweck und man wird eventuell erst noch in die Star Academie aufgenommen
alles klar..war nur ne Frage.