Das StGB kennt nur "vorsätzlich" und "fahrlässig". Mehr muss es auch nicht kennen, denn der Eventualvorsatz ist nur eine Untervariante des Vorsatzes. Was eventualvorsätzlich ist, ist somit immer vorsätzlich. Das neue StGB kennt den Eventualvorsatz. Ausserdem ist eventualvorsätzl...