chuk hat geschrieben:Tschik Cajkovski hat geschrieben:gemäss nzz ziehen die stadiongegner den entscheid des baurekursgerichts weiter ans verwaltungsgericht…
https://www.nzz.ch/zuerich/news-aus-zue ... ld.1751637
Überraschen kann das nicht und trotzdem ist es unfassbar.
Das gemächliche Verwaltungsgericht wird sich jetzt wieder ein Jahr Zeit nehmen, bis es zum gleichen Schluss kommt wie die Vorinstanz (hoffentlich dieses Mal in Vollbesetzung *smile*).
Diese Rekurse sind aussichtslos und trotzdem wird hier quasi staatlich legitimiert ein Instrument angeboten, um ein Projekt so lange zu verzögern und sabotieren bis der Bauherren-Partei das Geld ausgeht.
Das aktuelle Baurecht und dessen Anwendung ist eine Farce und gehört abgeschafft bzw. zünftig reformiert. Ja ja ich weiss, einige hier drin sehen uns auf direktem Wege in den autoritären Unrechtsstaat, wenn man dieser unsägliche Praxis und dem Missbrauch von Rechtsmitteln einen Riegel schiebt, aber schaut euch doch mal an was momentan abgeht: Die Rekursquote bei Neubauten in der Stadt Zürich ist zwischen 2010 und 2022 von 55 auf 71 Prozent gestiegen!! Und das stossende; mit dieser Praxis werden nicht etwa die Rechte des kleinen Mannes geschützt. Auf der Beschwerdeseite sitzen praktisch immer gut situierte Privilegierte, die sich dank der Rekurse noch mehr bereichern können. Im Sinne von, «du gibt’s mir 30K und ich ziehe meinen Rekurs» zurück.
Oder anderst gefragt: Wieso muss in unserem System ein Gestaltungsplan über den ein Stimmvolk explizit abgestimmt (sowas gibt’s auch nur hier) hat und der von einem Gericht nochmals bestätigt wurde nochmals von 2 Instanzen beurteilt werden?? Dem Recht wurde in diesem Fall längst genüge getan.
Hier müssen Hebel her, um solchen Missbrauch zu verhindern. Diese könnten sein: Schnellverfahren bei vormaliger Abstimmung, Prozesskosten-Abwälzung, Adäquate Entschädigung für Verzögerung gemessen an der wirtschaftlichen Situation des Klägers.
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