camelos hat geschrieben:Ah ja?
In Deutschland ist es auf jeden Fall nicht erlaubt.
Die Ausleihe muss sich mindestens auf die Zeit zwischen zwei Wechselperioden beziehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass nach Ablauf der Ausleihe eine weitergehende vertragliche Bindung zwischen dem Spieler und dem Club, zu dem er zurückkehrt, besteht.
Quelle: dfl
Dann könnte man Sobiech immerhin noch bis Winter ausleihen, richtig?
Ich fände diese Kompromisslösung noch gut, denn so könnten alle Parteien schauen, ob das wirklich gut kommt und passt.