schwizermeischterfcz hat geschrieben:Filion darf nicht in der U21 spielen. Seine Aufenthaltsbewilligung gilt nur für die erste Mannschaft!
eifachöppis hat geschrieben:Artikel 17 – Kontingentsliste
1 Brunner Cédric 26 17.02.94 Schweiz National
2 Alesevic Armin 19 06.03.94 Schweiz National
3 Mike Kleiber 21 04.02.93 Schweiz National
4 Brecher Yanick 1 25.05.93 Schweiz National --> warten bis in die Winterpause mit dem Kontigentenplatz
5 Bua Kevin 33 11.08.93 Spanien National --> bei einem guten Angebot abgeben
6 Buff Oliver 15 03.08.92 Schweiz National
7 Chiumento Davide 10 22.11.84 Schweiz National --> Verkaufen oder sogar verschenken
8 Favre Anthony 32 01.02.84 Schweiz National --> abgeben
9 Kleiber Mike 21 04.02.93 Schweiz National
10 Marchesano Antonio 18.01.91 Schweiz National
11 Schönbächler Marco 27 11.01.90 Schweiz National
12 Rodriguez Roberto 28.07.90 Schweiz National
13 Kukeli Burim 20 16.01.84 Albanien National --> bei einem Angebot (wegen guter EM) abgeben
14 Nef Alain 13 06.02.82 Schweiz National
15 Tavares Varela Adilson Cabral 6 22.10.88 Schweiz National --> wenn ein Angebot kommt abgeben
16 Vanins Andris 30.04.80 Lettland National
17 Etoundi Franck 14 30.08.90 Kamerun Ausländer --> falls ein Angebot vorhanden ist verkaufen
18 Kecojevic Ivan 25 10.04.88 Montenegro Ausländer
19 Koné Moussa 4 30.12.96 Senegal Ausländer --> ausleihen
20 Sadiku Armando 11 27.05.91 Albanien Ausländer
21 Sarr Pape Sangone 29 07.07.92 Senegal Ausländer
22 Simonyan Artem 23 20.02.95 Russland Ausländer --> ausleihen
23 Yapi Yapo Gilles Yapi 37 30.01.82 Elfenbeinküste Ausländer
24 Fillion Yann-Alexandre 14.02.96 Kanada Ausländer
Zhyrus hat geschrieben:Blerim_Dzemaili hat geschrieben:Zhyrus hat geschrieben:likavi hat geschrieben:Kilian Pagliuca ist übrigens kein Lokal ausgebildeter Spieler, und er kann auch keiner mehr werden. Er müsste bei einem Einsatz in der 1.Mannschaft (im Gegensatz zu Turkes) also auf die Kontingentsliste. Mit anderen Worten: einfach Einsätze zum "Reinschnuppern" kann man ihm eigentlich nicht geben - höchstens am Ende der Saison, sollte dann noch ein Platz auf der Kontingentsliste frei sein. Wahrscheinlicher ist, dass er auch nächste Saison vollständig Promotion League spielt.
Ist der als Schweizer und U-21-Spieler nicht von der Kontingentspflicht ausgenommen?
Pagliuca ist aufgrund seines Alters von der Kontigentliste ausgenommen! Geburtstag: 02.09.1996 und kann somit die ganze Saison spielen oder "reinschnuppern" :)
Oben lautet der Passus aber "lokal ausgebildeten Spieler unter 21 Jahren", d.h. meines Erachtens, dass der Spieler lokal ausgebildet sein muss (das Pagliuca nicht, er hat keine 3 Jahre in der CH zwischen 15 und 21 auf dem Buckel) UND U-21 sein. Siehe auch Kone, der ist auch U21 und trotzdem auf der Liste stehen muss.
Blerim_Dzemaili hat geschrieben:Upps...stimmt lokal ausgebildet. Aber was genau heisst das? Wir sehen hier im Forum bereits für wieviel Gesprächsstoff das hier sorgt und wie unklar das ganze ist bzw. schwammig. Hoffe einfach, dass unsere Leute im Verein diese Problematik kennen und sich dies bewusst sind. Ansonsten gibt es ein schönes erwachen.
Wettspielreglement des SFV hat geschrieben:Artikel 168 Lokal ausgebildete Spieler
1. Ein lokal ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der – unabhängig von seinem Alter – zwischen seinem 15. und seinem 21. Geburtstag entweder für drei vollständige Spielzeiten (auch nicht aufeinander folgend) oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei einem Klub des SFV registriert war.
2. Ein Spieler, welcher vorher nie für einen ausländischen Verband qualifiziert war, gilt zwischen dem 15. und dem 21. Geburtstag als lokal ausgebildeter Spieler, wenn er während mindestens drei Jahren bei Klubs des SFV registriert war.
3. Die einmal erworbene Eigenschaft als lokal ausgebildeter Spieler bleibt bestehen.
4. Gesuche um Anerkennung des Status „Lokal ausgebildeter Spieler“ für Nichtamateure von SFL-Klubs sind schriftlich der SFL, für alle übrigen Spieler der Spielerkontrolle des SFV einzureichen.
5. Für die Spielberechtigung als „Lokal ausgebildeter Spieler“ ist der effektive Status eines Spielers gemäss der vorliegenden Bestimmung massgebend.
Artikel 169 Nationale Spieler und Ausländer
1. Als nationale Spieler gelten:
a) alle Spieler schweizerischer oder liechtensteinischer Nationalität;
b) alle Spieler mit der Nationalität eines Staates, der am 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union1 oder der Europäischen Freihandelsassoziation2 war;
c) unabhängig von ihrer Nationalität alle lokal ausgebildeten Spieler gemäss der vorstehenden Bestimmung.
2. Alle übrigen Spieler gelten als Ausländer.
Blerim_Dzemaili hat geschrieben:Upps...stimmt lokal ausgebildet. Aber was genau heisst das? Wir sehen hier im Forum bereits für wieviel Gesprächsstoff das hier sorgt und wie unklar das ganze ist bzw. schwammig. Hoffe einfach, dass unsere Leute im Verein diese Problematik kennen und sich dies bewusst sind. Ansonsten gibt es ein schönes erwachen.
Baloo hat geschrieben:Blerim_Dzemaili hat geschrieben:Upps...stimmt lokal ausgebildet. Aber was genau heisst das? Wir sehen hier im Forum bereits für wieviel Gesprächsstoff das hier sorgt und wie unklar das ganze ist bzw. schwammig. Hoffe einfach, dass unsere Leute im Verein diese Problematik kennen und sich dies bewusst sind. Ansonsten gibt es ein schönes erwachen.
Aus dem Wettspielreglement des SFV (Stand Juni 2015) Artikel 168 und 169 - Seite 44Wettspielreglement des SFV hat geschrieben:Artikel 168 Lokal ausgebildete Spieler
1. Ein lokal ausgebildeter Spieler ist ein Spieler, der – unabhängig von seinem Alter – zwischen seinem 15. und seinem 21. Geburtstag entweder für drei vollständige Spielzeiten (auch nicht aufeinander folgend) oder über einen Zeitraum von 36 Monaten bei einem Klub des SFV registriert war.
2. Ein Spieler, welcher vorher nie für einen ausländischen Verband qualifiziert war, gilt zwischen dem 15. und dem 21. Geburtstag als lokal ausgebildeter Spieler, wenn er während mindestens drei Jahren bei Klubs des SFV registriert war.
3. Die einmal erworbene Eigenschaft als lokal ausgebildeter Spieler bleibt bestehen.
4. Gesuche um Anerkennung des Status „Lokal ausgebildeter Spieler“ für Nichtamateure von SFL-Klubs sind schriftlich der SFL, für alle übrigen Spieler der Spielerkontrolle des SFV einzureichen.
5. Für die Spielberechtigung als „Lokal ausgebildeter Spieler“ ist der effektive Status eines Spielers gemäss der vorliegenden Bestimmung massgebend.
Artikel 169 Nationale Spieler und Ausländer
1. Als nationale Spieler gelten:
a) alle Spieler schweizerischer oder liechtensteinischer Nationalität;
b) alle Spieler mit der Nationalität eines Staates, der am 1. Januar 2007 Mitglied der Europäischen Union1 oder der Europäischen Freihandelsassoziation2 war;
c) unabhängig von ihrer Nationalität alle lokal ausgebildeten Spieler gemäss der vorstehenden Bestimmung.
2. Alle übrigen Spieler gelten als Ausländer.
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