Die UEFA hat ein Konzept bezüglich Financial Fair Play verabschiedet.
Seit einigen Jahren werden die Klubs und nationale Meisterschaften analysiert. Der Benchmarking-Bericht nimmt Daten wie Zuschauerzahlen, Ligaentwicklung, Stadienauslastung, Einnahmequellen, Ausgewogenheit der Ligen u.v.m. auf. Nicht nur basierend auf diesen Report, hat die UEFA wohl erkannt, dass die Ausgaben der Klubs rasant ansteigen und dass im Schnitt 64% der Einnahmen für den Personalaufwand verbraten werden. In einigen Ligen und Klubs sind es sogar über 100% (1 Klub sogar aus der Schweiz, Sion?). Relativ grosses Dokument, teilweise noch aufschlussreich.
http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/Tech/uefaorg/General/01/58/53/50/1585350_DOWNLOAD.pdf
Nun kommt die UEFA mit dem Financial Fair Play. Darin werden die Klubs aufgefordert u.a. eine ausgeglichenen Erfolgsrechnung zu präsentieren. Klubs sollten spätestens ab 2017/2018 i.d.R. keine Schulden (Break-Even Vorschrift) mehr ausweisen mit einer Abweichung von 5 Mio Euro, ansonsten könnten sie von den UEFA Wettbewerben ausgeschlossen werden. Es werden auch Beträge festgelegt, wie hoch die Deckung durch die Mäzene Ende Jahr sein darf: Für 2013-2015 von 45 Mio Euro und für 2015-2018 von 30 Mio Euro. Für darauffolgende Jahre muss der Betrag noch definiert werden.
Grundsätzlich gilt es 4 Indikatoren jedes Jahr zu einzuhalten:
1. Fortführungsfahigkeit gewahrt
Im Prüfbericht kein Bestätigungsvermerk im Hinblick auf Unternehmungsfortführung.
2. Negatives Eigenkapital:
keine verschlechterte Nettoverbindlichkeiten gegenüber Vorperiode.
3. Break-Even Ergebnis
Kein Defizit vorhanden über der Abweichung für die vergangenen 2 Perioden.
4. Keine überfällige Verbindlichkeiten.
Falls trotzdem ein Indikator nicht eingehalten wird, wird noch berücksichtigt ob aggregiert über die letzten 3 Jahre immer noch ein Defizit über der Abweichung besteht. Erst dann gilt die Break Even Vorschrift als nicht eingehalten.
Ausserdem werden weitere Kriterien beobachtet, wie
Finanzielle Kriterien:
- Berichterstattung, Rechnungsabschlüsse
- keine überfällige Verbindlichkeiten gegenüber Fussballklubs
- keine überfällige Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungen, Steuerbehörden, Arbeitnehmer
- u.s.w.
Sportliche Kriterien:
- Juniorenförderprogramm
- Spielerregistrierung, -verträge
- Medizinische Betreuung
- u.s.w
Infrastrukturelle Kriterien:
- Stadien
- Trainingseinrichtungen
Personelle und administrative Kriterien:
- Finanz-, Medien-, Sicherheitsverantwortliche
- Arzte, Physiotherapeuten
- Chef- Assistenz-, Juniorentrainer inkl. Qualifikationen
- u.s.w
Rechtliche Kriterien:
- Teilnahmeerklärung UEFA
- Handels- Vereinsregisterauszüge
- u.s.w.
Alles zu lesen hier.
http://de.uefa.com/MultimediaFiles/Download/uefaorg/Clublicensing/01/50/09/24/1500924_DOWNLOAD.pdf