schabani hat geschrieben:Art. 3, Abs. 2 der Verordnung erklärt, wer als gewaltsuchend zu verstehen ist. Es sind Personen, die sich a) über einen längeren Zeitraum Ansammlungen von denen Gewalt ausgeht anschliessen oder b) eine Bedrohunglsage gegenüber Personen oder Eigentum schaffen.
Also gut, da du es nicht zu verstehen scheinst, warum auch der von dir zitierte Artikel sehr ungenau definiert ist, hier meine Kritik zu den Punkten:
a) "über einen längeren Zeitraum", was heist das genau 5min? 10min? oder gar 20min?, wenn die Polizei will reicht vielleicht auch 1min. --> Diese Definition ist ungenau und überlässt den Ermessensspielraum der Polizei. Dies ist sehr fragwürdig, da die Datenbank von Polizisten gefüttert wird, die offensichtlich das Gesetz nicht kennen. Nimmt mich wunder was du zu diesem Vorfall sagst (Beschlagnahmung von Abstimmungsflyern beim letzten GC Heimspiel)?
b)"Bedrohungslage gegenüber Personen und Eigentum schaffen" --> Das lässt doch den ermessensspielraum auch sehr weit offen. Da fällt doch das Abrennen von Pyro auch darunter, oder etwa nicht?
Ich glaube nicht, dass die Polizei hier so völlig willkürlich vorgehen wird, GERADE WEIL die GPK des Gemeinderates (die ja eher polizeikritisch ist) die Daten jederzeit überprüfen kann.
Auf deinen Glauben will ich mich nicht verlassen.
So Argumente wie "man wird erfasst, wenn man sich neben Personen aufhält, die Pyro anzünden" ist daher auch Blödsinn. Die Polizei muss ja ausführlich erfassen, wer, warum registriert wurde. Will die Polizei da wirklich eintragen "hat sich neben Personen,die Pyro abgebrannt haben aufgehalten"? Wie gesagt, man darf nicht vergessen, dass die GPK jederzeit die Daten überprüfen kann.
Das ist eben genau kein Blödsinn. Mit dem Artikel der Verordnung, denn du oben zitierst, ist doch genau das erfassen von Personen neben Pyrozündern gewährleistet. Bei einem Match schliesse ich mich in einem Fanblock über einen längeren Zeitraum einer Ansammlung an, von der Gewalt ausgeht (das Pyrozünden). Oder kann man diesen Artikel nicht so interpretieren? Und ja, genau solche Sachen wie "hat sich neben Personen, die Pyro abgebrannt haben aufgehalten" werden in dieser Datenbank festgehalten.
Gamma ist ja kein Strafregister. Der Eintrag sagt nichts über die Schuld oder Unschuld einer Person aus, er gibt lediglich der Polizei ein Mittel zur Deanonymisierung in die Hand. Gerade deswegen ist der Eintrag auch präventiv gedacht: Mit diesem Eintrag will die Polizei den Mitläufern einfach zeigen, dass sie sich in ein gefährliches Fahrwasser begeben. Es sagt aber nicht, dass diese Personen kriminell sind (die straffälligen Personen sind ja in der Hooligandatenbank registriert). Die Daten dürfen ja auch nicht automatisch an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.
Genau du sagst es: In dieser Datenbank werden unschuldige Personen registriert und du findest das noch gut.
Aber, hat jemand von euch diese Hetze im Forum oder diese persönlichen Kommentare verurteilt?
Ja, das wurde in einigen Kommentaren kritisiert. Ich finde das "auf den Mann schiessen" auch nicht gut, aber wer mit solch einer Kampagne und einem solchen Bild wirbt (Mangel an Argumenten und Niveau), der will auch gezielt emotionen schüren. Ausserdem war der Name auf der Homepage schon entfernt (wenn er denn überhaupt mal dort stand), bevor die "Hetze" hier im Forum begonnen hat.
Was sagst du eigentlich zu dem Punkt, dass die Datenbank bereits illegal besteht? Hat sie was gebracht bis jetzt?
Im Ausland hat es funktioniert wieso also nicht auch in der Schweiz?
Wo hat was funktioniert? Die Gewalt im Fussball ist in der Schweiz, im Vergleich mit fast allen europäischen Ländern, sehr gering. Und komm mir jetzt bitte nicht mit England oder Deutschland. Das würde nur noch mehr zeigen, dass du keine Ahnung hast.
Gibs doch zu, dir sind die Ultra-dominierten Fankurven in der Schweiz ein Dorn im Auge, genau wie der Politik und der Polizei. Man will diese Zerschlagen, dazu ist doch diese Datenbank gedacht