Fansicht.ch

Diskussionen zum FCZ
macau
Beiträge: 66
Registriert: 07.04.06 @ 0:11

Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau » 24.08.09 @ 4:29

Die kantonalen Polizeidirektoren wollen Gewalt im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen nicht mehr länger hinnehmen. Nach einer Reise in andere europäische Städte haben sie am Freitag in Zürich entschlosseneres Vorgehen und gemeinsames Handeln aller Beteiligten gefordert.

Eine kritische Zusammenfassung: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22082009.shtml


Benutzeravatar
tscho
Beiträge: 247
Registriert: 10.02.03 @ 15:17

Re: Fansicht.ch

Beitragvon tscho » 26.08.09 @ 5:06

Ich habe die dazugehörige Medienmitteilung des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements gelesen, datiert vom 21.08.2009. Diese kann auf der von Macau angeführten Webseite runtergeladen werden. Auf das Wesentliche eingedampft kann man diese unter das Motto "Police-Policy" stellen, die Polizei will die Politik diktieren. Das liest sich im Original so:

Das Ziel besteht darin, mit allen beteiligten Partnern eine gemeinsame Policy zu entwickeln, die in den Grundzügen zu Beginn der kommenden Fussball-meisterschaft festgelegt und ab dann schrittweise umgesetzt werden soll. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist enger und strukturierter und basiert auf einer klaren Strategie, wobei die Führung bei den Polizeibehörden liegt.

Die im Schnellverfahren durchzupaukende Politik:

Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen.

Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen. Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen.

Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu verzichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.


In letzter Konsequenz kann man das Betreiben der Stadien gleich der Polizei und der Armee übertragen, sie bestimmen zukünftig die Stadion-Ordnung, wer Zugang hat und wo mit wem Sitzen darf. Der identifizierte und handverlesene Konsument darf bezahlen und soll nur genehmigte bzw. genehme Äusserungen lassen. Bier wird nicht ausgeschenkt, dafür gibts im Stadion (ausgenommen von dieser Massnahme, die VIP-Logen) periodische Alkohol-Tests mittels Alcometer und i.d.F. Stadionverbote.

Im Rahmen dieser Policy sollen die wichtigsten Grundsatzentscheide, beispielsweise zu den Themen Alkohol und Ticketing, zur Beteiligung der Klubs an den Sicherheitskosten, zur Identifizierung und Sanktionierung von Gewalttätern oder zur Stadionordnung getroffen werden. Parallel zur Formulierung der Policy sollen die Strukturen und Informationsflüsse – auch auf der regionalen Ebene – überprüft werden.

Wo die erwähnten "Informations-Flüsse" hinströmen und wer diese steuert dürfte auch den unbedarftesten Zeitgenossen langsam dämmern, in die Polizei-Zentrale zu den Zuständigen in den Zuständigkeitsbereich. So werden ganze Bevölkerungsteile oder Gruppen von der Polizei gesteuert.

Die generelle zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, und der Ausbau polizeistaatlicher Befugnisse sind unverkennbar. Ein weiteres Beispiel, der Missbrauch von Dienstleistenden der Armee (sprich WK-Soldaten) in der Verwaltung, angeleiert durch BR Maurer. Dergestalt wird der anhaltende Kahlschlag in den diversen Verwaltungen welche unter Maurers Fuchtel stehen mit billigen und willigen Arbeitskräften kompensiert. Diese führen (SVP-) Befehle aus und stellen keine Forderungen und "blöde Fragen" an die Vorgesetzten.
...seine ganz besondere Spezialität war es, in wichtigen Spielen Eigentore zu fabrizieren. Immer wenn ihm das passierte, fühlte er ein eigentümliches Kribbeln hinten an seinem Hals, das langsam über seine Wangen hochkroch.

Benutzeravatar
din Vater
Beiträge: 6092
Registriert: 06.03.08 @ 11:31
Wohnort: Kreis 9

Re: Fansicht.ch

Beitragvon din Vater » 26.08.09 @ 9:37

tscho hat geschrieben:
Die im Schnellverfahren durchzupaukende Politik:

Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen.

Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen. Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen.

Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu verzichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.



Anscheinend hast du die Medienmitteilung nicht aufmerksam genug gelesen. Die Punkte die du aufzählst, sind noch keine festgelegte "Police-Policy", sondern sind Beispiele wie es in Freiburg i.B. gehandhabt wird. Natürlich kann es noch so weit kommen, dass unsere oberschlauen Justiz- und Polizeidirektoren, dass auch so machen wollen...
stolzer Träger der Arroganz-Kappe

Benutzeravatar
tscho
Beiträge: 247
Registriert: 10.02.03 @ 15:17

Re: Fansicht.ch

Beitragvon tscho » 26.08.09 @ 15:00

Anscheinend hast du die Medienmitteilung nicht aufmerksam genug gelesen. Die Punkte die du aufzählst, sind noch keine festgelegte "Police-Policy", sondern sind Beispiele wie es in Freiburg i.B. gehandhabt wird. Natürlich kann es noch so weit kommen, dass unsere oberschlauen Justiz- und Polizeidirektoren, dass auch so machen wollen...

Sie, d.h. die Polizeier, wollen das präzise so Handhaben. Die Frage ist nur ob sie mittels der bewährten Salami-Taktik damit durchkommen, der schrittweisen Einführung ihrer Massnahmen. Dafür bräuchte es gemäss der Medienmitteilung nur eine Willenserklärung (w.h. einen Willensverzicht) der Regierung(en). Damit ist das Demokratie-Verständnis dieser Leute hinreichend erklärt.

Man sollte sich mit Fug und Recht fragen haben diese Leute keine Hobbies oder andere Freizeit-Möglichkeiten, wie bsw. das freudige Wirken in einem Kleintierzüchter-Verband? Es wäre zumindest im gesamtgesellschaftlichen Interesse wenn diese Möchtegern-Generäle ihre Zwangsvorstellungen in den Ställen auslebten, dort hätten sie die totale Kontrolle und Alleinherrschaft und bestimmten über das Wohl und Weh der Viecher.
...seine ganz besondere Spezialität war es, in wichtigen Spielen Eigentore zu fabrizieren. Immer wenn ihm das passierte, fühlte er ein eigentümliches Kribbeln hinten an seinem Hals, das langsam über seine Wangen hochkroch.

macau
Beiträge: 66
Registriert: 07.04.06 @ 0:11

Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Zürich zum Hooliga

Beitragvon macau » 26.09.09 @ 3:03

Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Zürich zum Hooligan-Konkordat

Bestimmungen des Konkordates entziehen sich grundsätzlich einer verfassungskonformen Anwendung

Am 21. September 2009 wurde beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat erhoben. Die Beschwerde ist mit zahllosen Rayonverboten und Beschwerdeentscheiden angereichert, um die verfassungswidrige polizeilichen Arbeit aufzuzeigen.

Neben der Beendigung der Fernhaltemassnahmen Rayonverbot und Meldeauflage soll mit dieser Beschwerde auch der Zentralstelle Hooliganismus die Existenzgrundlage entzogen werden.

http://www.referendum-bwis.ch/aktuell25092009.shtml

Allgemeine Infos zum Konkordat: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.shtml

Fan-Datenbank in Basel: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19092009.shtml

macau
Beiträge: 66
Registriert: 07.04.06 @ 0:11

Re: Fansicht.ch

Beitragvon macau » 29.10.09 @ 14:20

Bei der Beschwerde gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat sind zahllose Entscheide des Haftrichters zur Illustration der Arbeitsweise der Polizei angehängt. Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts konnte nicht berücksichtigt werden, weil er erst kurz nach Einreichen der Beschwerde verschickt wurde ( http://www.referendum-bwis.ch/VB_2009_00368_ZH.pdf ).

Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts hat aber zu einer Interpellation in Winterthur geführt:

http://www.referendum-bwis.ch/interpellation_Win.pdf

Benutzeravatar
Maloney
Beiträge: 6411
Registriert: 22.05.07 @ 12:20

Re: Fansicht.ch

Beitragvon Maloney » 29.10.09 @ 14:55

macau hat geschrieben:Bei der Beschwerde gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat sind zahllose Entscheide des Haftrichters zur Illustration der Arbeitsweise der Polizei angehängt. Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts konnte nicht berücksichtigt werden, weil er erst kurz nach Einreichen der Beschwerde verschickt wurde ( http://www.referendum-bwis.ch/VB_2009_00368_ZH.pdf ).

Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts hat aber zu einer Interpellation in Winterthur geführt:

http://www.referendum-bwis.ch/interpellation_Win.pdf

Da sieht man mal wieder zu was es führt, wenn man Verordnungen erlässt die gegen Rechtsgrundsätze verstossen. Schöne gsi. ;-)


Zurück zu „Fussball Club Zürich“



Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: fczlol_neu, Iggy, Köbis Neffe, Skitkizh, spitzkicker, Valderrama, Zigaman und 628 Gäste