Beitragvon ComeOnZüri16 » 28.01.07 @ 13:47
Fringer und Weiler verlängern
Der Sportgerichtshof in Lausanne bestätigt den Forfaitentscheid gegen den FC Aarau
Fussball. Trainer Rolf Fringer und Sportchef René Weiler verlängern ihre Verträge beim FC St. Gallen um jeweils zwei Jahre. Zudem bestätigte der Sportgerichtshof (CAS) gestern den St. Galler Forfaitsieg gegen Aarau.
Markus Scherrer
Im Dezember hatten sich der FC St. Gallen und Trainer Rolf Fringer darauf geeinigt, erst im Trainingslager in Argentinien Gespräche über eine Vertragsverlängerung zu führen. Doch sowohl die Klubverantwortlichen als auch der Coach machten keinen Hehl daraus, dass sie die Zusammenarbeit gerne fortsetzen würden. Seit gestern steht nun definitiv fest, dass Fringer die Ostschweizer über das Saisonende hinaus betreuen wird.
Fringers Freude
Fringer verlängerte seinen im Sommer auslaufenden Vertrag vorzeitig um zwei Jahre – bis Juni 2009. Er freue sich sehr darüber, sagte der Trainer im fernen Südamerika. «Der FC St. Gallen ist eine interessante Aufgabe. In der Ostschweiz wird der Fussball gelebt. Zudem steht 2008 der Bezug des neuen Stadions an. Und ich freue mich, dabei zu sein», sagte Fringer. Ausserdem sei er davon überzeugt, dass der Klub weiterhin eine gute Entwicklung machen könne.
Doch der FC St. Gallen will im Sommer 2008 nicht nur mit Fringer, sondern mit der gesamten sportlichen Leitung in die AFG-Arena ziehen. Deshalb setzen die Klubverantwortlichen auch beim Amt des Sportchefs auf Kontinuität. Sie verlängerten gestern im argentinischen La Plata den Ende 2007 auslaufenden Kontrakt von René Weiler vorzeitig um zwei Jahre – bis Ende 2009. Weiler übt bei den Ostschweizern die Funktion des Sportchefs seit Anfang 2005 aus.
Urteil akzeptiert
In Argentinien durfte der FC St. Gallen gestern zudem zur Kenntnis nehmen, dass er die drei am «grünen Tisch» gewonnenen Punkte gegen Aarau behält. Die Partie vom 17. September 2006 bleibt mit dem 3:0-Forfaitsieg der Ostschweizer in der Wertung. Der Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne wies die Beschwerde des FC Aarau gegen die Forfaitniederlage ab und schützte damit den Entscheid der Disziplinarkommission der Swiss Football League (SFL) vom 28. September 2006. Die FC Aarau AG, der vom CAS mildernde Umstände zugebilligt wurden, nahm «von diesem enttäuschenden Urteil» Kenntnis. Die Aarauer akzeptieren jedoch das Verdikt und verzichten auf eine zivilrechtliche Klage.
Der FC Aarau hatte im Heimspiel gegen den FC St. Gallen mit dem 17-jährigen Goalie Astrit Rrustemaj, der den verletzten Massimo Colomba ersetzen musste, einen nicht für die FC Aarau AG qualifizierten und damit nicht spielberechtigten Akteur eingesetzt. Deshalb wurde das Schlussresultat von 4:0 für Aarau in eine 0:3-Forfaitniederlage umgewandelt.
1896 bis id Ewigkeit.