Beitragvon ComeOnZüri16 » 28.08.06 @ 21:31
Montag, 28. August 2006 , ak/ac
Mitteilung zur Kapitalerhöhung
Sanierung und Kapitalerhöhung beim FC Zürich
Bereits vor einigen Monaten hat der Verwaltungsrat des FC Zürich beschlossen, zur Schaffung einer gesunden finanziellen Basis, eine Sanierung sowie eine Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Kapitalerhöhung, welche den Aktionären an der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28. August 2006 beantragt wird, ist der vorläufige Abschluss diverser Massnahmen, mit denen der FC Zürich saniert und auf finanziell gesunde Basis gestellt werden soll.
Transaktionen im Vorfeld der Kapitalerhöhung
Im Vorfeld der Kapitalerhöhung wurden verschiedene Transaktionen durchgeführt. Vorerst wurden die Betriebsgesellschaft FC Zürich AG mit der FCZ Management AG fusioniert. Die FCZ Management AG wurde seinerzeit aus versicherungstechnischen Gründen durch den Verwaltungsratspräsidenten Sven Hotz gegründet, worauf die Arbeitsverträge der Spieler-Betreuer und des administrativen Personals durch die FCZ Management AG verwaltet wurden. Nachdem diese versicherungstechnischen Gründe nicht mehr relevant sind, hat der Verwaltungsrat beschlossen, diese damals gewählte Unternehmensstruktur wieder rückgängig zu machen. Sven Hotz sanierte daraufhin die FCZ Management AG am 20. Juni 2006 mit Wirkung per 31. Dezember 2005 und übertrug die Aktien auf die Betriebsgesellschaft FC Zürich AG. Diese übernahm ihrerseits anschliessend die FCZ Management AG durch Fusion.
Per 30. Juni 2005 war der FC Zürich mit 4,7 Mio. Fr. überschuldet. Die Bilanzdeponierung konnte damals abgewendet werden, weil Sven Hotz für einen Teil seiner Darlehensforderung gegenüber der Gesellschaft einen Rangrücktritt erklärt hatte. Im Rahmen der nun durchgeführten Sanierung verzichtete Sven Hotz am 4. August 2006, mit Wirkung per 31. Dezember 2005, auf einen Teil seiner Forderungen in der Höhe von 5,8 Mio. Fr. gegenüber der Betriebsgesellschaft FC Zürich AG.
Um die geplante Kapitalerhöhung durchzuführen, soll die Einführung einer Einheitsaktie beschlossen und die Vinkulierungsordnung angepasst werden. Neu soll das Aktienkapital vor der geplanten Kapitalerhöhung aus 50'000 Namenaktien mit einem Nennwert von je Fr. 10 bestehen. Im Weiteren schlägt der Verwaltungsrat der ausserordentlichen Generalversammlung vor, den Schwellenwert für die maximale Beteiligung an der Gesellschaft von 10 % auf 35 % zu erhöhen, um neuen Investoren die Zeichnung neuer Aktien zu ermöglichen.
Durchführung der Kapitalerhöhung
An der ausserordentlichen Generalversammlung vom 28. August 2006 soll beschlossen werden, das Aktienkapital im Rahmen einer ordentlichen Kapitalerhöhung von Fr. 500'000 um maximal Fr. 7'000'000 auf maximal Fr. 7'500'000 zu erhöhen. Dies erfolgt durch Ausgabe von bis zu 700'000 Namenaktien zu je Fr. 10 zum Ausgabebetrag von Fr. 10 je Aktie. Die Einlagen sind im Fall von den durch Sven Hotz gezeichneten neuen Namenaktien (maximal 240'000 Namenaktien) durch Verrechnung mit einer Forderung gegenüber der Gesellschaft zu leisten. Die Einlagen für die übrigen gezeichneten neuen Namenaktien sind in bar zu leisten. Folgende natürlichen und juristischen Personen haben sich unwiderruflich verpflichtet, sich wie folgt an der Kapitalerhöhung zu beteiligen: Ancillo Canepa und René Strittmatter mit je Fr. 1'500'000, Gönnervereinigung 50er Club mit Fr. 700'000 und FCZ Business Club mit Fr. 500'000. 50 % dieser Beträge wurden bereits auf ein Sperrkonto einbezahlt. Ausserdem haben sie unter sich einen Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen, der sicherstellt, dass die Interessen des FC Zürich gewahrt bleiben.
Mittelverwendung
Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sollen primär zum Schuldenabbau, zur Liquiditätssicherung, zur Finanzierung des laufenden Spielbetriebs des FC Zürich und zur gezielten Förderung des Nachwuchses (FCZ Academy) verwendet werden. Diese Massnahme soll zu einer nachhaltigen Stärkung der finanziellen Basis des FC Zürich führen, welche es dem FC Zürich auch erlaubt, sportlichen Misserfolg finanziell zu verkraften und somit die Fortführung sicherzustellen.
Die vorhandenen Mittel werden in aller Regel nicht für den Erwerb von neuen Spielern (Transfers) verwendet. Dies soll weiterhin durch Drittfinanzierungen erfolgen, wobei ein allfälliger Transfererlös zwischen dem FC Zürich und den Investoren je nach Vertragsvereinbarung aufgeteilt wird. Bei den Investoren handelt es sich ausschliesslich um dem FC Zürich nahe stehende Personen.
Der Verwaltungsrat macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Aktien Beteiligungspapiere sind, deren Marktwert sich der Entwicklung des Unternehmens anpassen. Bei den Aktien des FC Zürich handelt es sich trotz allen Vorsichtsmassnahmen um Risikopapiere. Bisher konnte ein Konkurs nur durch Rangrücktrittserklärungen von Sven Hotz abgewendet werden. Es kann in Zukunft nicht damit gerechnet werden, dass Sven Hotz weiterhin Rangrücktrittserklärungen zugunsten der Gesellschaft abgeben wird.
Abhängigkeiten
Der Verwaltungsrat ist sich bewusst, dass der wirtschaftliche Erfolg des FC Zürich in hohem Masse vom sportlichen Erfolg der ersten Mannschaft abhängt. Ein nachhaltiger, sportlicher Erfolg der Fussballmannschaft setzt seinerseits voraus, dass Spitzenfussballspieler engagiert werden können und dass es gelingt, talentierte Nachwuchsspieler heranzuziehen. Die hierzu nötigen finanziellen Mittel können auf längere Sicht - auch unter Berücksichtigung von Drittfinanzierungen - nur durch eine konstante Teilnahme an europäischen Wettbewerben aufgebracht werden. Die Nichtqualifikation für diese Wettbewerbe, ein frühes Ausscheiden oder gar ein
1896 bis id Ewigkeit.