Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

Hier kommt alles über Fussball rein, das nicht mit dem FCZ zu tun hat.
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Dieter
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Beitragvon Dieter » 16.04.06 @ 14:50

Habt noch ein wenig Geduld... werde nach den Ostern informieren, wie es weiter geht.


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Dieter
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Beitragvon Dieter » 17.04.06 @ 14:29

Um die Zeit bis zum Sammelstart zu überbrücken, hier ein etwas älterer Artikel aus der WOZ:


Eine neue Sicherheit?
HOOLIGANGESETZ • Letzte Woche endete die Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen. Die WOZ schickte eine Stellungnahme nach Bern.
Sehr geehrter Herr Bundesrat Blocher, sehr geehrte Damen und Herren vom Dienst für Analyse und Prävention
Schon im Jahre 2003 hat sich die WOZ an der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesgesetzes über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda beteiligt, den noch Ihre Amtsvorgängerin, Frau Ruth Metzler, ausgearbeitet hat (siehe WOZ Nr. 22/03). Kernpunkt dieses Gesetzes sollte eine so genannte Hooligandatenbank sein, anzusiedeln beim Dienst für Analyse und Prävention (DAP), bei der eidgenössischen Staatsschutzzentrale also. Im März dieses Jahres nun haben Sie diesen Entwurf um weitere «präventive Massnahmen» ergänzt. Also doppeln auch wir nach.
Wir tun das aus zwei Motiven:
• Erstens sind wir gebrannte Kinder: Nachdem die WOZ selbst und viele ihrer MitarbeiterInnen vom Staatsschutz fichiert wurden, ist eine Erweiterung staatsschützerischer Befugnisse mit uns nicht zu machen. Wir waren und sind für die Abschaffung der Schnüffelpolizei.
• Zweitens sind wir unerschütterliche LiebhaberInnen demokratischer Freiheitsrechte. Zwangsmassnahmen, die sich ausschliesslich auf polizeiliche Erwägungen stützen, lehnen wir ab. Die Unschuldsvermutung ist uns heilig. Wir verteidigen auch die Bewegungs- und die Versammlungsfreiheit von Fussball- oder Eishockeyfans - und das nicht nur, weil wir selbst als nächste dran sein könnten.

Der Zusatzentwurf
Im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit (BWIS) wollen Sie als neue staatsschützerische Aufgabe die «Verhinderung von Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen» festschreiben. Um diese Aufgabe zu erfüllen, soll es nicht nur die schon in Frau Metzlers Entwurf vorgesehene «Hooligandatenbank», sondern zusätzlich «individualpräventive Massnahmen» geben:
• Rayonverbote, die «polizeibekannte Gewalttäter» aus dem Umkreis der Stadien fernhalten sollen.
• Ausreiseverbote, die diesem Personenkreis die Reise an Spiele im Ausland verunmöglichen.
• Meldeauflagen, das heisst, die betroffene Person hätte sich zum Zeitpunkt des Spiels bei der lokalen Polizeidienststelle einzufinden, und schliesslich
• der präventive Polizeigewahrsam bis zu 24 Stunden.
Dieses polizeiliche Repertoire stammt aus Deutschland, wo 4000 Personen in der Datenbank «Gewalttäter Sport» gespeichert sind. Anlässlich der Fussball-EM 2004 in Portugal belegte die deutsche Polizei 175 Personen mit Meldeauflagen und 152 mit Ausreisesperren. Über 2000 Personen bekamen vor der EM Besuch von der Polizei, die ihnen drohte, nur ja nicht nach Portugal zu fahren. Nach demselben Muster behandelt die deutsche Polizei auch Personen, die an Demonstrationen teilnehmen wollen. Die Präventivhaft heisst in Deutschland übrigens «Unterbindungsgewahrsam». Ihre Orientierung am deutschen Vorbild lässt uns befürchten, dass Sie das neue Massnahmenbündel demnächst auch in der Schweiz auf Demonstrierende ausdehnen. Teilweise ist dies ja ohnehin schon der Fall.

Der Ruf der Schweiz?
Dass Sie Ihre neuen Massnahmen im BWIS, also im Staatsschutzgesetz, verankern wollen, haben Sie sich schlau ausgedacht. Es ist das einzige Bundesgesetz, das präventiv-polizeiliche Massnahmen vorsieht. Der Staatsschutz würde also nicht mehr nur überwachen und fichieren, er dürfte sich dann auch an Zwangsmassnahmen beteiligen. Die Verrechtlichung auf Bundesebene hätte zugleich den Effekt, dass auch Kantone, in denen diese Methoden nicht durchsetzbar wären, stramm stehen müssen. Dass Sie damit die kantonale Polizeihoheit untergraben, von der auch die neue Bundesverfassung nur Ausnahmen zulässt, ist Ihnen bewusst. Um die neue Ausnahme und damit die Zuständigkeit des Bundes zu rechtfertigen, greifen Sie zu Behauptungen und abenteuerlichen Begründungen, nämlich:
• Erstens, dass die Gewalt bei Sportveranstaltungen zugenommen habe. Gewalt beim Sport gibt es zweifellos, aber eine Zunahme lässt sich nicht nachweisen. Die Hooliganszene im eigentlichen Sinne ist in der Schweiz sehr klein und auch in den Nachbarstaaten am Schrumpfen.
• Zweitens, dass Bundesinteressen berührt seien, weil «der Ruf der Schweiz als sicheres Land durch die regelmässig auftretenden, von der Presse gut dokumentierten Gewaltexzesse infrage gestellt wird». Mit dieser Begründung liesse sich eine gesetzgeberische Zuständigkeit des Bundes für alles Mögliche fordern - etwa für die häusliche Gewalt, für Gewalt im Strassenverkehr und selbstverständlich für Demonstrationen.

Unschuldsvermutung - gibts das?
Viel mehr als Ihre fehlende Zuständigkeit stört uns aber der präventivpolizeiliche Charakter Ihrer Vorschläge. Voraussetzung für die vorgesehenen Zwangsmassnahmen ist nicht eine gerichtliche Verurteilung, sondern eine blosse administrative Entscheidung der Polizei. In Art. 24 b des Entwurfs heisst es zwar, dass sich Rayonverbote gegen Personen richten sollen, die «nachweislich an Gewaltakten beteiligt» waren. Wie man sich das vorzustellen hat, steht in der Erläuterung: «Der Nachweis ... erfolgt in der Praxis durch Aussagen der Polizeibeamten, der Fanbeauftragten der Sportvereine oder des Sicherheitspersonals der Stadien sowie durch Film- und Fotoaufnahmen.» Das ist gleich doppelt inakzeptabel:
• Erstens, weil Sie die ohnehin schon bestehende Verquickung der privaten Vereine und ihrer Sicherheitsdienste einerseits und der Polizei andererseits auf die Spitze treiben. Die Klubs können nun ihre Stadionverbote, die sie allein aufgrund ihres Hausrechts erlassen, zu polizeilichen Massnahmen umdefinieren und bis weit vor das Stadion verlängern. Es reicht, dass ein Ordnungsdienstler einen Verdacht hegt. Schon heute liegen die Listen der privatrechtlichen Stadionverbote nicht nur der lokalen Polizei vor, sondern auch der Zentralstelle Hooliganismus, die der Sicherheitsdienst der Zürcher Stadtpolizei für die Konferenz der Polizeikommandanten führt.
• Zweitens, weil Sie es der Polizei möglichst bequem machen wollen. Sie müsste sich in Zukunft nicht mehr mit Gerichten und vor allem nicht mehr mit den VerteidigerInnen der Beschuldigten herumschlagen. Der polizeiliche «Nachweis» soll den Beweis vor Gericht ersetzen. Ihre Begründung hierfür lesen wir in den Erläuterungen: «Nur selten können einzelne Täter identifiziert, festgenommen und der Strafverfolgung zugeführt werden.» Anders ausgedrückt: Die Beweise reichen meist nicht für eine Verurteilung. Wer aber nicht verurteilt ist, gilt in einem Rechtsstaat als unschuldig und darf nicht nachträglich doch noch bestraft werden.

fischbach
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Beitragvon fischbach » 18.04.06 @ 0:56

Eigentlich gehört dieses Thema ins Forum "FCZ" und nicht "Fussball allgemein":

1. Betrifft es - neben allen andern CH-Fussball- und Eishockey-Fans - die FCZ-Fans sehr konkret.

2. Würde es dort - allenfalls noch mit der schönen Kennzeichnung "wichtig" versehen, damit es schön oben bleibt - vermutlich auch noch mehr Beachtung finden.
Beziehungsweise müsste man sowieso analog zum fcsgforum dort zuoberst hinstellen: Wichtig: "Download Unterschriftenbögen Referendum BWIS»

Es muss jetzt nicht dieser Thread verschoben werden, da ja sicher bald neue und konkretere Infos zu "Wer ist das Refendumskomitee" (bzw. sein Zürcher Ableger), "Warum wird gegen dieses Gesetz das Referendum ergriffen", "Warum betrifft es vor allem auch den normalen Fan" etc. folgen werden.

Bis jedoch eine eigene Hompage dieses Komitees aufgeschaltet ist, wäre ein neuer, eigener Thread im "FCZ"-Bereich der Sache sicher angemessen und dienlich. Und vor allem hätte alle Interessierten einen schnellen und direkt ersichtlichen Zugang zum Unterschriften-Bogen.

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FC Zueri allez
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Beitragvon FC Zueri allez » 18.04.06 @ 8:10

Hier noch der artikel, der gestern auf www.bluewin.ch publiziert wurde...

17:07 17.04.2006
Fangruppen lancieren Referendum gegen Hooligan-Gesetz


Fans diverser Fussball- und Eishockeyvereine haben ein Referendum gegen das Hooligan-Gesetz lanciert. Sie wollen die vom Parlament genehmigten Änderungen des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) dem Volk unterbreiten. [sda] - Eine Unterschriftensammlung ist angelaufen. Im Referendumskomitee sind Fans der Axpo Super League-Clubs FC Basel, FC Zürich, Grasshopers, Young Boys, Aarau, St. Gallen und Schaffhausen sowie der Nationalliga A-Eishockey-Vereine ZSC Lions, Kloten und Ambri vertreten. Dazu kommt mit Nationalrätin Marianne Huguenin (PdA/VD) auch eine Politikerin.

Das Hooligan-Gesetz schaffe elementare Grundrechte ab und verfehle seinen Zweck, wirklich gewalttätige Personen von Sportanlässen fernzuhalten, heisst es in einer Mitteilung des Referendumskomitees. Die Unschuldsvermutung als einer der stärksten Grundpfeiler des Rechtswesens, werde ausser Kraft gesetzt.

Mit dem verwässerten Begriff Hooligan werde eine Polemik betrieben, die zum Ziel habe, für ein Problem zu sensibilisieren, das in diesem Ausmasse gar nicht existiere. Bereits Aussagen von Sicherheitspersonal oder Sportverbänden genügten, um ein gewalttätiges Verhalten nachzuweisen, kritisiert das Komitee weiter.

Der Willkür sei somit Tür und Tor geöffnet. Es reiche sogar eine blosse Vermutung, dass die betroffene Person an Gewalttaten teilnehmen werde. Das Komitee will die erforderlichen 50 000 Unterschriften bis am 13. Juli 2006 zusammen haben.

Stände- und Nationalrat hatten das BWIS während der diesjährigen Frühlingssession behandelt und verabschiedet. Zentrales Element der Vorlage ist eine Datenbank, in der notorische Randalierer erfasst werden. Weiter sieht das BWIS eine Meldepflicht, Rayonverbote und Ausreisesperren vor, um Hooligans von den Stadien fernzuhalten.

Mit den Gesetzesänderungen wird sicher gestellt, dass an der Fussball-Europameisterschaft EURO 08 sowie an der Eishockey-Weltmeisterschaft in der Schweiz Hooligans härter angepackt werden können.

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Dieter
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Beitragvon Dieter » 18.04.06 @ 11:14

fischbach hat geschrieben:allenfalls noch mit der schönen Kennzeichnung "wichtig" versehen, damit es schön oben bleibt - vermutlich auch noch mehr Beachtung finden.


Wurde von den Admins ohne Begründung verweigert

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Mido
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Beitragvon Mido » 18.04.06 @ 11:37

Dieter hat geschrieben:
fischbach hat geschrieben:allenfalls noch mit der schönen Kennzeichnung "wichtig" versehen, damit es schön oben bleibt - vermutlich auch noch mehr Beachtung finden.


Wurde von den Admins ohne Begründung verweigert


1. Es hat einen Thread zu diesem Thema im Bereich Fussball Club Zürich.

2. Hast du keine Begründung erhalten, Dieter? Ich gebe dir in diesem Fall einen Auszug aus einer PN an einen anderen "Anfrager":
Mandingo hat geschrieben:Dies nicht aus dem Grund, dass wir Admins gegen das Referendum wären, sondern aus dem Grund, dass es ein FCZ Forum ist und der Verein eine andere Haltung vertritt als das Gros der Fans.

Wir Admins haben uns entschieden, in dieser Thematik eine neutrale Haltung einzunehmen. Wir dulden einerseits die Werbung für das Referendum, pushen es aber nicht noch extra.
Zuletzt geändert von Mido am 18.04.06 @ 11:42, insgesamt 1-mal geändert.

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Ensis
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Beitragvon Ensis » 18.04.06 @ 11:38

Immer schön weiter die WOZ lesen, ist ja wirklich eine Superzeitung. Und die Südkurve in "schwarzen Block" umtaufen... (ACHTUNG: Ironie)


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