Referendum BWIS (Hooligandatenbank)

Hier kommt alles über Fussball rein, das nicht mit dem FCZ zu tun hat.
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demi
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Beitragvon demi » 07.04.06 @ 20:00

Ich hab den Text darüber jetzt sicher 20 mal gelesen und kapiere eins nicht :

Ist das nun PRO oder KONTRA Hooligandatenbank ?
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Dieter
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Beitragvon Dieter » 08.04.06 @ 0:55

King hat geschrieben:das ganze muss an folgende adresse geschickt werden ;-)

Sicherheitsdelegierte SFL
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3000 Bern 15

ist aber schon ein bisschen ein komischer Bogen normalerweise steht dort drauf wer das organisiert und wohin das ganze gehen soll.


NEIN, muss er nicht!

Sobald bestimmt ist, wer die regionalen Koordinatoren sind, werden denen die Blätter zugesandt, die lassen sie beglaubigen und werden zur nationalen Referendumsorganisation gesandt.
Das Referendumskomite ist eben erst gegründet und die Unterschriftenbögen vieleicht etwas voreilig publiziert worden, aber das heisst nicht, dass nicht bereits mit dem Sammeln begonnen werden kann.

Unterschriften sammeln, Bögen behalten und abwarten wie es weiter geht ist momentan die Devise. Aber keine Angst, gross angelegte Sammelaktionen wird es auch noch geben.

Und @Demi: ein Referendum für ein neues Gesetz hab ich bis anhin noch nicht gesehen...

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King
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Beitragvon King » 08.04.06 @ 8:54

Dieter hat geschrieben:
King hat geschrieben:das ganze muss an folgende adresse geschickt werden ;-)

Sicherheitsdelegierte SFL
Postfach
3000 Bern 15

ist aber schon ein bisschen ein komischer Bogen normalerweise steht dort drauf wer das organisiert und wohin das ganze gehen soll.


NEIN, muss er nicht!

Sobald bestimmt ist, wer die regionalen Koordinatoren sind, werden denen die Blätter zugesandt, die lassen sie beglaubigen und werden zur nationalen Referendumsorganisation gesandt.
Das Referendumskomite ist eben erst gegründet und die Unterschriftenbögen vieleicht etwas voreilig publiziert worden, aber das heisst nicht, dass nicht bereits mit dem Sammeln begonnen werden kann.

Unterschriften sammeln, Bögen behalten und abwarten wie es weiter geht ist momentan die Devise. Aber keine Angst, gross angelegte Sammelaktionen wird es auch noch geben.

Und @Demi: ein Referendum für ein neues Gesetz hab ich bis anhin noch nicht gesehen...


muss man den bogen nicht selber beglaubigen lassen auf der gemeinde/stadtverwaltung? Bin mir aber nicht mehr sicher.

@Super Politker kann man eigentlich auch noch was im falle 5-Eck erzwingen oder ist dort der Zug für solche Sachen schon abgefahren und es geht nur noch um Einsprachen?
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Dieter
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Beitragvon Dieter » 08.04.06 @ 9:05

King hat geschrieben:
muss man den bogen nicht selber beglaubigen lassen auf der gemeinde/stadtverwaltung? Bin mir aber nicht mehr sicher.

@Super Politker kann man eigentlich auch noch was im falle 5-Eck erzwingen oder ist dort der Zug für solche Sachen schon abgefahren und es geht nur noch um Einsprachen?


Ne, musst Du nicht selber machen.


Zum 5-eck:
Erzwingen kannst Du nichts mehr... ausser vieleicht Ihr entführt Dörig und erpresst den Nichtbau des Stadion. Wär zwar irgendwie noch Cool ;)

Bin mir aber ohnehin noch nicht wirklich sicher ob das überhaupt noch kommt...

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King
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Beitragvon King » 08.04.06 @ 9:07

Dieter hat geschrieben:
Ne, musst Du nicht selber machen.


Zum 5-eck:
Erzwingen kannst Du nichts mehr... ausser vieleicht Ihr entführt Dörig und erpresst den Nichtbau des Stadion. Wär zwar irgendwie noch Cool ;)

Bin mir aber ohnehin noch nicht wirklich sicher ob das überhaupt noch kommt...


thanks für die antworten muss mal schauen ob sich das mit dörig einfädeln lässt ;-)
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Sandman
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Beitragvon Sandman » 08.04.06 @ 13:49

King hat geschrieben:
Dieter hat geschrieben:
Ne, musst Du nicht selber machen.


Zum 5-eck:
Erzwingen kannst Du nichts mehr... ausser vieleicht Ihr entführt Dörig und erpresst den Nichtbau des Stadion. Wär zwar irgendwie noch Cool ;)

Bin mir aber ohnehin noch nicht wirklich sicher ob das überhaupt noch kommt...


thanks für die antworten muss mal schauen ob sich das mit dörig einfädeln lässt ;-)


Du häsch gar kein Badge :-)

macau
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noch ein paar Argumente

Beitragvon macau » 08.04.06 @ 15:16

Eine kleine Zusammenstellung von Argumenten, welche nach politischer Ausrichtung der Ansprechpersonen sortiert ist. Die ersten sind vor allem für linke Wähler geeignet, anschliessend kommt die Mitte (mit Zwangsmassnahmen für 12-jährige lässt sich die Familienpartei CVP ansprechen) und die Rechte.

Demokratische Grundpfeiler wie die Unschuldsvermutung werden über den Haufen geworfen. Ohne richterliche Verfügung können Zwangsmassnahmen angeordnet werden. Die vorgesehene nachträgliche Überprüfung verkommt bei Stadionverboten zur Farce: Wenn gegen ein Rayonverbot rekurriert wird, wird nicht etwa überprüft, ob das Stadionverbot berechtigt ist, sondern lediglich, ob ein Stadionverbot vorliegt. Gegen ein privatrechtliches Stadionverbot gemäss Richtlinie SFL kann gar nicht rekurriert werden. Dieses Reglement wurde Anfang Jahr vom Ausschuss SFL verabschiedet, obwohl gemäss Statuten einzig die Generalversammlung zum Erlass von Reglementen zuständig ist.

Der Datenschutz wird aufgeweicht, weil Staatsschutzdaten inkl. Foto der Betroffenen in grossem Stil an Private weitergegeben werden.

Ordnungspolizeiliche Massnahmen sind Sache der Kantone und nicht des Bundes. Lausbubenstreiche wie der Teddybärdiebstahl von Schaffhausen gefährden die innere Sicherheit der Schweiz nicht und gehören demnach auch nicht in eine nationale Staatsschutzdatenbank. Eine Befristung von Rayonverbot, Meldeauflage und Präventivhaft bis Ende 2009 ändert nichts daran, dass für diese Massnahmen gar keine verfassungsmässige Grundlage vorliegt. Sofern der Bund bis 2009 auf Verfassungsstufe zu ordnungspolizeilichen Massnahmen ermächtigt wird, wie dies einigen Parlamentariern vorschwebt, ist BWIS (Staatsschutz) trotzdem das falsche Gesetz, um diese Massnahmen zu regeln.

Ebenfalls verletzt wird das Gebot der Gleichbehandlung: Es gibt keine vergleichbaren Datenbanken für Mörder, Sexualverbrecher, Drogendealer, Autoraser etc., und derartige Datenbanken sind auch nicht geplant, obwohl dies alles schwerere Delikte sind als ein Teddybärdiebstahl.

Zwangsmassnahmen, welche im Staatsschutzgesetz BWIS geregelt werden, können für Kinder ab 12 Jahren angeordnet werden. Dies kann nicht als verhältnismässig betrachtet werden. Für 12-jährige sind allenfalls erzieherische Massnahmen vorzusehen, aber sicher nicht in einem Staatsschutzgesetz.

Das Gesetz ist nicht vollziehbar: Bei einer Meldeauflage müssen sich Betroffene auf einem Polizeiposten am Wohnort melden. Dies ist aber nur in grossen Städten möglich. In den meisten Gemeinden gibt es gar keinen Kantonspolizeiposten, und wenn, ist er abends und am Wochenende, wenn die Spiele stattfinden, geschlossen. Da bei Fussballspielen ein grosser Teil des Beamten rund um das Stadion im Einsatz ist, können auch nicht einfach Polizisten in jede Ortschaft geschickt werden, um die Meldeauflagen zu überprüfen. In der Vernehmlassung wurde dies einzig vom Kanton St. Gallen bemängelt, alle anderen Kantone und viele Kantonspolizeien lobten den Gesetzesentwurf aus Höchste und sahen keine Probleme beim Vollzug. Dies spricht nicht gerade für die Qualität dieser Stellungnahmen.

Diskriminierende und extreme Äusserungen, welche in der Regel nur zu Ehrverletzungsklagen (Privatklagen) führen, werden vom Staatsschutzgesetz erfasst. Dies ist weder verhältnismässig noch erforderlich. Rechtsparteien könnten illegal werden.

Das letzte Argument ist für SVP-Wähler gedacht. In diesem Zusammenhang bezeichnet man BWIS besser als "Maulkorbgesetz" statt als "Hooligangesetz".


Wer noch in einem anderen Fussballforum angemeldet ist, soll doch doe Sache bitte bekannt machen.


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